Ölheizkessel sollen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden dürfen. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell soll eine attraktive Prämie locken. Das hat das Kabinett mit dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
Den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren – das ist ein Ziel des Gebäudeenergiegesetzes. Dieses Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung bieten.
Die Energieeinsparungen sollen erreicht werden, indem:
• der Energiebedarf eines Gebäudes durch effiziente Anlagentechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz begrenzt und
• der verbleibende Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Die Bundesregierung setzt mit dem Entwurf eines sogenannten Gebäudeenergiegesetzes entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, des Wohngipfels 2018, des Klimaschutzprogramms 2030 und EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden um. Es gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Technologieoffenheit.
Mehrere bestehende Regelungen zum Thema werden darin zusammengeführt. Die Vorgaben liegen so in einer einzigen Regelung vor, sind vereinfacht und auch unbürokratischer.
Mehr Effizienz leicht gemacht
Auch Hauseigentümern wird es mit dem Gebäudeenergiegesetz einfacher gemacht, nicht mehr so viel Heizenergie zu verschwenden. Immerhin wird ein Großteil der CO2-Emissionen in Deutschland dem Gebäudesektor für Heizung und Warmwasser zugerechnet.
So soll eine Austauschprämie von etwa 40 Prozent für eine alte Ölheizung gegen ein klimaschonenderes Modell zusätzlich dem Klimaschutz dienen. Alte Ölheizkessel sollen ab 2026 nur noch stark eingeschränkt genehmigt werden. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn das Gebäude nicht auf andere Weise – etwa mit Fernwärme oder mit erneuerbaren Energien – beheizt werden kann.
Bild © Jens Koeppen
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