Gern mache ich auf das kom­mu­nale “Förder­pro­gramm des GKV-Bünd­niss­es für Gesund­heit” aufmerk­sam. Mit diesem Pro­gramm sollen bun­desweit mehr als 200 Kreise und kre­is­freie Städte beim Auf­bau und der Entwick­lung, bzw. Weit­er­en­twick­lung, kom­mu­naler Koop­er­a­tions- und Koor­dinierungsange­bote  für Gesund­heits­förderung und Präven­tion unter­stützt werden.

Mit dem Förder­pro­gramm ergänzen die geset­zlichen Krankenkassen ihr kasse­nartenüber­greifend­es Unter­stützungsange­bot. Die Stärkung der kom­mu­nalen Präven­tion und Gesund­heits­förderung sowie eine Förderung gesund­heitlich­er Chan­cen­gle­ich­heit sind Ziel­stel­lung. Im Fokus ste­ht die Unter­stützung von Kom­munen mit Prob­lem­la­gen und beson­deren sozialen bzw. gesund­heitlichen Her­aus­forderun­gen. Bes­timmte Ziel­grup­pen sollen stärk­er als bish­er von gesund­heits­förder­lichen und präven­tiv­en Maß­nah­men prof­i­tieren können.

Neben ein­er finanziellen Zuwen­dung in Form ein­er Anschub­fi­nanzierung wer­den auch beglei­t­ende Unter­stützungsange­bote wie Beratung und Qual­i­fizierung gefördert.

Antrags­berechtigte Kom­munen kön­nen einen Förder­antrag bei der Bun­deszen­trale für gesund­heitliche Aufk­lärung (BzgA) ein­re­ichen. Auf der Inter­net­seite www.gkv-buendnis.de  kön­nen Sie sich gern informieren.  Alle Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zur Antrag­stel­lung find­en Sie unter der Rubrik Förderprogramm.

Bild © Jens Koeppen