Mod­erne Aus­bil­dung für einen anspruchsvollen Beruf

Hebam­men und Ent­bindung­shelfer sollen kün­ftig in einem dualen Studi­um auf ihren Beruf vor­bere­it­et wer­den. So sieht es der Geset­zen­twurf zur Reform der Hebam­me­naus­bil­dung vor, der im Kabi­nett ver­ab­schiedet wurde. Hebam­men sind für eine gute Gesund­heitsver­sorgung von Frauen während der Schwanger­schaft, bei der Geburt und in ihrer ersten Zeit als Mut­ter unverzicht­bar. Es braucht daher eine qual­i­ta­tiv hochwertige
Aus­bil­dung, die Hebam­men auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit best­möglich vorbereitet.

Der im Kabi­nett beschlossene Geset­zen­twurf zur Reform der Hebam­me­naus­bil­dung sieht vor, dass kün­ftige Hebam­men ein duales Studi­um absolvieren. Die beste­hende duale Aus­bil­dung wird also in ein wis­senschaftlich­es Studi­um mit hohem Prax­isan­teil über­führt. Ver­gle­ich­bar einem Bach­e­lor-Stu­di­en­gang wird das Hebam­men­studi­um sechs bis acht Semes­ter dauern.

Bish­er wer­den Hebam­men und Ent­bindung­shelfer an Hebam­men­schulen auf ihren Beruf vor­bere­it­et. Ab 2021 soll nur noch die Aus­bil­dung an ein­er Hochschule möglich sein. Bis dahin wer­den die neuen Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nun­gen erarbeitet.

Gute Aus­bil­dung – europaweit anerkannt

In allen EU-Mit­gliedsstaat­en außer in Deutsch­land wer­den Hebam­men bere­its an Hochschulen aus­ge­bildet. Die Akademisierung der Hebam­me­naus­bil­dung in Deutsch­land entspricht europäis­chen Stan­dards und set­zt die Beruf­san­erken­nungsrichtlin­ie der Europäis­chen Union um. Das ermöglicht kün­fti­gen Hebam­men und Ent­bindung­shelfern, über­all in Europa in ihrem Beruf arbeit­en zu können.

Eine Reform der Aus­bil­dung ist zudem notwendig, weil die Anforderun­gen an die Geburtshil­fe stetig ansteigen. Hebam­men arbeit­en meist sehr selb­ständig und tra­gen daher viel Ver­ant­wor­tung. Die Anforderun­gen auf Grund­lage des Hebam­me­naus­bil­dungs­ge­set­zes von 1980 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine anspruchsvolle, stärk­er wis­senschaftlich aus­gerichtete und gle­ichzeit­ig beruf­s­na­he Aus­bil­dung wird die Qual­ität der Aus­bil­dung verbessern und den Beruf attrak­tiv­er machen.

Wer bere­its Hebamme ist und die “Erlaub­nis zur Führung der Berufs­beze­ich­nung Hebamme” hat, wird diese Erlaub­nis behal­ten – unab­hängig davon, wo und wie die Aus­bil­dung erfol­gte. Auch wer derzeit an ein­er Hebam­men­schule lernt, darf sich sich­er sein: Wer die Aus­bil­dung erfol­gre­ich abschließt, ist und bleibt Hebamme.

Bild © Jens Koeppen