Keine Einbürgerung von Polygamisten, Terrorkämpfern und Ausländern, die ihre Identität verschleiern. Bundestag hat Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen.
Kein Pass für Terrorkämpfer
Es war ein wichtiges Anliegen der Union: Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligen, werden künftig den deutschen Pass verlieren, wenn sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Terrorkämpfern wird so der Weg zurück nach Deutschland versperrt, ein wichtiger Beitrag auch zu mehr öffentlicher Sicherheit in unserem Land.
Kein Pass für Paare in Mehrehe
Das Gesetz wurde um eine Ausweitung der Anforderung zur “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse” ergänzt. Diese Anforderung lässt bei Fällen der Mehr- oder Vielehe den Antrag auf eine Einbürgerung scheitern. Sie wurde nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle (§§ 8, 10 StAG – sog. Anspruchseinbürgerung) ausgeweitet. Damit sind künftig vor allem
die Mehr-/Vielehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen.
Ungeklärte Identitäten
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Eine Person kann nur eingebürgert werden, wenn ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind. Schließlich sind mit dem deutschen Pass grundlegende Rechte und Pflichten verbunden. Die Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz stellen dies nun klar.
Erschlichene Einbürgerungen
Konsequenzen hat man auch gezogen aus Berichten der Länder über erschlichene Einbürgerungen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einbürgerung nur durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde, kann diese künftig bis zum Ablauf von zehn Jahren, und damit doppelt so lange wie bisher, zurückgenommen werden.
Bild © Jens Koeppen
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