Der Meis­ter­brief ist die beste Garantie für Qual­ität­sar­beit, Ver­brauch­er­schutz, Leis­tungs­fähigkeit und Inno­va­tion­skraft. Ich begrüße es aus­drück­lich, dass mit dem vor­liegen­den Geset­zen­twurf für zwölf Gew­erke die Rück­kehr in die Anlage A der Handw­erk­sor­d­nung möglich wird. Es han­delt sich um die Meis­tergew­erke Fliesen‑, Platten‑, Mosaik­leger, Par­ket­tleger, Beton­stein- und Ter­raz­zo­her­steller, Estrich­leger, Behäl­ter- und Appa­rate­bauer, Drech­sel und Holzspielzeug­mach­er, Böttch­er, Glasveredler, Rol­l­laden- und Son­nen­schutztech­niker, Rau­mausstat­ter, Orgel- und Har­mo­ni­um­bauer sowie Schilder- und Reklamehersteller.

Als Vor­sitzen­der der AG Handw­erk im Par­la­mentskreis Mit­tel­stand der CDU/CSU Bun­destags­frak­tion und als Meis­ter des Elek­tro­handw­erks bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass das Handw­erk den sprich­wörtlich gold­e­nen Boden hat. Mit der Rück­kehr zur Zulas­sungspflicht der genan­nten Gew­erke gelingt uns hof­fentlich auch ein Beitrag zu mehr Aus­bil­dung und mehr Nach­wuchs im Handw­erk, zu qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Aus- und Weit­er­bil­dung und zu mehr Qual­itätssicherung für die Kundschaft.

Ins­ge­samt wandten sich im Rah­men der Nov­el­lierung der Handw­erk­sor­d­nung 32 Berufsver­bände des Handw­erks an die Abge­ord­neten und an das Wirtschaftsmin­is­teri­um, weil sie die Rück­kehr in die Anlage A forderten. Wir mussten bei der Entschei­dung klare, objek­tive und ver­fas­sungskon­forme Kri­te­rien anset­zen, die auch mit dem Euro­parecht kom­pat­i­bel sind. Das sind zum einen der Schutz beson­ders wichtiger Gemein­schafts­güter sowie Leben und Gesund­heit bei gefahrgeneigten Handw­erken und zum anderen der Schutz von Kul­turgütern und imma­teriellem Kul­turerbe sowie die Sich­er­stel­lung des Wis­senstrans­fers in den betrof­fe­nen Handw­erken. Alle Argu­mente, die Ergeb­nisse der Anhörun­gen und Gespräche mün­de­ten in den vor­liegen­den Geset­zen­twurf, der viele, aber let­z­tendlich nicht alle Wün­sche erfüllen konnte.

Der Geset­zen­twurf soll noch in diesem Jahr beschlossen wer­den und Anfang 2020 in Kraft treten. Für beste­hende Betriebe ohne Meis­ter­brief ist ein Bestandss­chutz vorge­se­hen und die Zuord­nung zu den Anla­gen A und B wird regelmäßig über­prüft. Der Geset­zen­twurf sieht eine Evaluierung nach 5 Jahren vor.

Bei der Reform der Handw­erk­sor­d­nung im Jahr 2004 wur­den 52 der 94 Handw­erks­berufe aus der Zulas­sungspflicht durch eine Meis­ter­prü­fung ent­bun­den, mit zum Teil erhe­blichen Auswirkun­gen. Nach der enor­men Grün­dungswelle von Betrieben ohne Meis­terz­er­ti­fikat, war 5 Jahre danach nicht ein­mal mehr die Hälfte aller Betriebe am Markt. Dies war vor allem für die Kun­den nachteilig, da etwaige Gewährleis­tungsansprüche nicht mehr gel­tend gemacht wer­den kon­nten. Viele Solo-Selb­st­ständi­ge verkaufen ihre Leis­tun­gen weit unter Wert mit zum Teil erhe­blichen Qual­itätsver­lus­ten. Zudem ist die Aus­bil­dungsquote seit 2004 erhe­blich gesunken und die Zahl der Insol­ven­zen gestiegen.

Bild © Jens Koeppen