Kassen­pa­tien­ten kön­nen kün­ftig schneller Arzt­ter­mine bekom­men. Außer­dem wird die Ver­sorgung auf dem Land verbessert. Das sind die Ziele des Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­set­zes, das der Bun­destag ver­ab­schiedet hat.

Ter­min­ser­vices­tellen sind kün­ftig bun­desweit über die ein­heitliche Not­di­en­st­num­mer 116117 erre­ich­bar 24 Stun­den täglich, 7 Tage die Woche. Auch online kön­nen Patien­ten dem­nächst Kon­takt aufnehmen.

Die Ser­vices­tellen wer­den nicht wie bish­er nur bei der Suche nach einem Facharzt­ter­min helfen, son­dern auch bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten. Wer akut Beschw­er­den hat, kann gle­ich in offene Arzt­prax­en oder Not­fal­lam­bu­lanzen ver­mit­telt wer­den. Ter­min­ser­vices­tellen gibt es seit 2016. Die Bun­desregierung hat­te die Kassenärztlichen Vere­ini­gun­gen mit dem Ver­sorgungsstärkungs­ge­setz dazu verpflichtet, die Ser­vices­tellen einzuricht­en. Sie sollen den Ver­sicherten inner­halb ein­er Woche einen Facharzt­ter­min in zumut­bar­er Ent­fer­nung vorschla­gen. Die Wartezeit auf den Ter­min darf vier Wochen nicht über­schre­it­en. Anspruch auf einen Wun­sch-Arzt gibt es nicht.

Mit dem neuen Gesetz wird die bun­desweit ein­heitliche Rufnum­mer 116117 einge­führt. Bis­lang gibt es für die einzel­nen Ser­vices­tellen in Deutsch­land unter­schiedliche Num­mern und Erre­ich­barkeit. Die Sprech­stun­den­zeit von Ärzten wird sich auf min­destens 25 Stun­den erhöhen – statt bish­er 20 Stun­den. Fachärzte, die die Grund­ver­sorgung sich­ern wie Orthopä­den, Frauen- oder HNO-Ärzte, sollen davon fünf Stun­den als offene Sprech­stunde ohne feste Ter­min­ver­gabe anbi­eten. Dementsprechend wird die Vergü­tung verbessert: Ärzte, die mehr arbeit­en und zusät­zliche Leis­tun­gen erbrin­gen, wer­den dafür auch ent­lohnt werden.

Für mehr Ärzte auf dem Land
Weit­ere Maß­nah­men des Geset­zes zie­len darauf ab, die Ver­sorgung in ländlichen und struk­turschwachen Regio­nen zu verbessern. Dort prak­tizierende Ärzte sollen einen finanziellen Zuschlag erhal­ten. Die Kassenärztlichen Vere­ini­gun­gen wer­den verpflichtet, mehr Geld für Prax­is­grün­dun­gen auf dem Land zur Ver­fü­gung zu stellen. Außer­dem müssen sie neue Ver­sorgungs­for­men anbi­eten, wenn es zu wenige Arzt­prax­en gibt — etwa Patien­ten­busse, dig­i­tale Sprech­stun­den oder mobile Praxen.

Ver­sorgung wird besser
Das Gesetz sieht zahlre­iche Leis­tungsverbesserun­gen für geset­zlich Ver­sicherte vor. So wird der Leis­tungsanspruch auf kün­stliche Befruch­tung erweit­ert. Wer beispiel­sweise an Krebs erkrankt und sich ein­er keimzellschädi­gen­den Ther­a­pie unterziehen muss, kann auf Kosten der Kranken­ver­sicherung Keimzell­gewebe, Ei- und Samen­zellen ein­frieren lassen. Wer Zah­n­er­satz braucht, bekommt statt 50 Prozent der Kosten kün­ftig 60 Prozent erstattet.

Ab 2021 müssen die Krankenkassen ihren Ver­sicherten ihre Patien­te­nak­te elek­tro­n­isch zur Ver­fü­gung stellen. Zugreifen kön­nen die Ver­sicherten auf die medi­zinis­chen Dat­en dann auch mobil über Smart­phone und Tablet. Der Daten­schutz bleibt dabei wichtig: Ohne Ein­willi­gung der Ver­sicherten geht nichts.

Trans­parenz bei Vorstandsgehältern
Das Gesetz enthält auch Regelun­gen zur Vergü­tung der Vor­stand­stätigkeit­en bei den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vere­ini­gun­gen. In der Ver­gan­gen­heit wurde immer wieder Kri­tik laut, dass die Vor­stands­ge­häl­ter zu hoch und intrans­par­ent seien. Das wird sich jet­zt ändern. Kün­ftig muss die Höhe der Vor­stands­ge­häl­ter klar erkennbar ist. Im par­la­men­tarischen Ver­fahren sind noch einige weit­ere Regelun­gen zu dem Gesetz hinzugekommen.

So wird sich beispiel­sweise auch die Gesellschaftsstruk­tur der Gesellschaft für Telematik ändern. Ihre Auf­gabe ist es, die elek­tro­n­is­che Gesund­heit­skarte und die dig­i­tale Infra­struk­tur im Gesund­heitswe­sen weit­erzuen­twick­eln. Kün­ftig wird das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um Mehrheits­ge­sellschafter sein. Ziel ist, die Dig­i­tal­isierung im Gesund­heitswe­sen schneller voranzutreiben.

Bild © Jens Koeppen