Kün­ftig ent­fällt der Sol­i­dar­ität­szuschlag für die große Mehrheit der­er, die ihn heute zahlen. Die Bun­desregierung hat eine Regelung auf den Weg gebracht, die 35,5 Mil­lio­nen Bürg­erin­nen und Bürger
um fast elf Mil­liar­den Euro im Jahr ent­lastet. Der Sol­i­dar­ität­szuschlag von 5,5 Prozent wird als Zuschlag zur Einkom­men- und Kör­per­schaft­s­teuer erhoben. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuer­last entste­ht, die bei der Einkom­men­steuer über ein­er Frei­gren­ze liegt.

Was ist neu?
Für 90 Prozent der heuti­gen Zahler wird der Soli ab 2021 voll­ständig ent­fall­en — so wie es im Koali­tionsver­trag vorge­se­hen ist. Die heutige Frei­gren­ze von 972 Euro steigt auf 16.956 Euro, sodass
bis zu einem zu ver­s­teuern­den Einkom­men von 61.717 Euro zukün­ftig kein Soli mehr fäl­lig wird. An die neue deut­lich aus­gedehnte Frei­gren­ze schließt sich eine soge­nan­nte Milderungszone an. Wie
bere­its heute ver­hin­dert sie, dass sofort auf den vollen Steuer­be­trag Soli erhoben wird. Davon prof­i­tieren weit­ere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu ver­s­teuernde Einkom­men bis 96.409
Euro. Für Ver­heiratete ver­dop­peln sich diese Beträge.

Zwei Beispiele: Ein ver­heiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkom­men (Jahres­brut­to: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kom­plet­ten Weg­fall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr.
Für einen Sin­gle ohne Kinder mit einem Brut­tolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Erspar­nis gut 200 Euro jährlich.

Bild © Jens Koeppen