Künftig entfällt der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit derer, die ihn heute zahlen. Die Bundesregierung hat eine Regelung auf den Weg gebracht, die 35,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger
um fast elf Milliarden Euro im Jahr entlastet. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt.
Was ist neu?
Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen — so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die heutige Freigrenze von 972 Euro steigt auf 16.956 Euro, sodass
bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird. An die neue deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie
bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409
Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.
Zwei Beispiele: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr.
Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
Bild © Jens Koeppen
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