Wer auf Sozial­hil­fe oder Arbeit­slosen­geld II angewiesen ist, bekommt mehr Geld. Ab 1. Jan­u­ar 2019 erhal­ten Allein­lebende 424 Euro — acht Euro mehr als bish­er. Die Regel­sätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Die Regelbe­darf­ssätze für die Sozial­hil­fe, Grund­sicherung für Arbeitssuchende (Arbeit­slosen­geld II), Grund­sicherung im Alter oder bei Erwerb­s­min­derung steigen um 2,02 Prozent. Das hat das Kabi­nett beschlossen. Der Bun­desrat muss der Verord­nung noch zustimmen.

Wer in eine Not­lage gerät und nicht selb­st für seinen Unter­halt sor­gen kann, hat Anspruch auf staatliche Leis­tun­gen. Durch die Erhöhung gewährleis­ten die Regel­sätze auch im kom­menden Jahr ein men­schen­würdi­ges Existenzminimum.

Diese Regel­sätze gel­ten ab Jan­u­ar 2019 (Verän­derung gegenüber 2018 in Klammern):

Alle­in­ste­hende / Allein­erziehende 424 Euro (+ 8 Euro) Regelbe­darf­sstufe 1

Paare je Part­ner / Bedarf­s­ge­mein­schaften 382 Euro (+ 7 Euro) Regelbe­darf­sstufe 2

Erwach­sene Behin­derte in sta­tionären Ein­rich­tun­gen (bis Ende 2019) 339 Euro (+ 7 Euro) Regelbe­darf­sstufe 3

nicht-erwerb­stätige Erwach­sene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 339 Euro (+ 7 Euro) Regelbe­darf­sstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 322 Euro (+ 6 Euro) Regelbe­darf­sstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren 302 Euro (+ 6 Euro) Regelbe­darf­sstufe 5

Kinder von 0 bis 5 Jahren 245 Euro (+ 5 Euro) Regelbe­darf­sstufe 6

Zusät­zlich wer­den die tat­säch­lichen Kosten für Unterkun­ft und Heizung über­nom­men, soweit sie angemessen sind. Die Leis­tun­gen ori­en­tieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Die Regel­sätze wer­den jährlich über­prüft und angepasst. Das Sta­tis­tis­che Bun­de­samt errech­net die soge­nan­nte Fortschrei­bung der Regelbe­darfe anhand eines Mischin­dex. Dieser set­zt sich zu 70 Prozent aus der Preisen­twick­lung und zu 30 Prozent aus der Net­tolohnen­twick­lung zusam­men. Die Preisen­twick­lung wird auss­chließlich aus regelbe­darf­s­rel­e­van­ten Waren und Dien­stleis­tun­gen ermit­telt — Waren und Dien­stleis­tun­gen die ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum sich­ern. Dazu gehören neben Nahrungsmit­teln und Klei­dung auch Fahrräder und Hygie­n­eartikel. Kosten für Zeitun­gen und Friseurbe­suche fließen eben­so in die Berech­nung ein.

 

Bild © Jens Koeppen