– Kom­munen, Städte und Gemein­den in Uck­er­mark und Barn­im profitieren –

Der Bund leis­tet einen wichti­gen Beitrag zur nach­halti­gen Entwick­lung unser­er Städte und Gemein­den. Mit den ver­schiede­nen Pro­gram­men der Städte­bauförderung trägt er dazu bei, gute Leben­squal­ität und Entwick­lungschan­cen in allen Regio­nen Deutsch­lands zu schaf­fen. Knapp die Hälfte der Bun­des­fi­nanzhil­fen wird dabei im ländlichen Raum eingesetzt.

Auch bei uns in der Uck­er­mark und dem Barn­im prof­i­tieren Städte, Gemein­den und Kom­munen von der Förderung. Seit 2009 fließen durch­schnit­tlich jährlich rund 4 Mil­lio­nen Euro über die ver­schiede­nen Pro­gramme der Städte­bauförderung wie „Denkmalschutz Ost“, „Stad­tum­bau Ost“ oder das Pro­gramm „Kleinere Städte und Gemein­den“ in unsere Region.

Förder­schw­er­punk­te in der Uck­er­mark und im Barn­im sind die Städte Eber­swalde, Schwedt, Anger­münde, Pren­zlau und Tem­plin. Aber auch kleinere Kom­munen wie Mit­ten­walde, Biesen­thal, Lychen, Schorfhei­de oder Gartz (Oder) und Oder­berg kön­nen sich seit vie­len Jahren über Bun­des­fi­nanzhil­fen im Rah­men der Städte­bauförderung freuen.

Nicht nur die direk­ten Mit­tel der Städte­bauförderung helfen den Kom­munen, sich vor dem Hin­ter­grund aktueller Entwick­lun­gen wie Demografie oder Dig­i­tal­isierung weit­er zu entwick­eln und den Bedar­fen der Men­schen gerecht zu wer­den. Die Städte­bauförderung löst in den Regio­nen wichtige wirtschaftliche Impulse und Fol­gein­vesti­tio­nen aus. Das kommt vor allem unseren mit­tel­ständis­chen Betrieben im Handw­erk und Baugewerbe zugute.

Zugle­ich lebt die Städte­bauförderung mit ihren Pro­jek­ten von der Zusam­me­nar­beit Viel­er vor Ort. Vere­ine, Ver­bände, Ini­tia­tiv­en, bürg­er­schaftlich­es Engage­ment – die Liste ist lang. Sie alle tra­gen dazu bei, dass die Städte­bauförderung eine Erfol­gs­geschichte ist und unsere Dör­fer, Städte, Kom­munen und Gemein­den lebens- und liebenswert sind.

Der Bund bleibt dabei ein ver­lässlich­er Part­ner. Ziel ist es, die Städte­bauförderung gemäß dem Koali­tionsver­trag weit­er­hin min­destens auf dem aktuellen Niveau von 790 Mil­lio­nen Euro fortzuführen. Ein beson­der­er Schw­er­punkt bleibt die Städte­bauförderung in Hin­blick auf die struk­turschwachen Regio­nen und eine Stärkung von Koop­er­a­tio­nen der Kom­munen untereinander.

Bild © Jens Koeppen