Mit dem Strukturstärkungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel in den Kohleregionen gesetzt sowie Mittel zur Etablierung neuer selbsttragender Wirtschaftsstrukturen bereitgestellt werden.
Das Strukturstärkungsgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung stößt jedoch auf erhebliche Akzeptanzprobleme. Die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten halten es in der gegenwärtigen Form für nicht zustimmungsfähig. In Anbetracht früherer Erfahrungen mit langfristig angelegten Struktur- und Förderungsmaßnahmen in Ostdeutschland bestehen wir darauf, die Verbindlichkeit dieses Gesetzes auf eine stabilere Stufe zu stellen.
Unsere Forderungen dazu sind:
- Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes im Volumen der zugesagten Strukturförderleistungen.
- Die Infrastrukturprojekte sind mit Maßnahmengesetzen zu unterlegen.
- Ermöglichung einer Sonder-AFA als Anreiz für privatwirtschaftliche Investitionen.
- Ermöglichung von Abweichungen vom europäischen Beihilferecht in den Kohleregionen, da weniger Bürokratie schnellere, positive Struktureffekte ermöglicht.
Bild © Jens Koeppen
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