Mit dem Struk­turstärkungs­ge­setz sollen die Rah­menbe­din­gun­gen für den Struk­tur­wan­del in den Kohlere­gio­nen geset­zt sowie Mit­tel zur Etablierung neuer selb­st­tra­gen­der Wirtschaftsstruk­turen bere­it­gestellt werden.

Das Struk­turstärkungs­ge­setz in sein­er gegen­wär­ti­gen Fas­sung stößt jedoch auf erhe­bliche Akzep­tanzprob­leme. Die ost­deutschen Bun­destagsab­ge­ord­neten hal­ten es in der gegen­wär­ti­gen Form für nicht zus­tim­mungs­fähig. In Anbe­tra­cht früher­er Erfahrun­gen mit langfristig angelegten Struk­tur- und Förderungs­maß­nah­men in Ost­deutsch­land beste­hen wir darauf, die Verbindlichkeit dieses Geset­zes auf eine sta­bilere Stufe zu stellen.

Unsere Forderun­gen dazu sind:

  1. Ein­rich­tung eines Son­derver­mö­gens des Bun­des im Vol­u­men der zuge­sagten Strukturförderleistungen.
  2. Die Infra­struk­tur­pro­jek­te sind mit Maß­nah­menge­set­zen zu unterlegen.
  3.  Ermöglichung ein­er Son­der-AFA als Anreiz für pri­vatwirtschaftliche Investitionen.
  4. Ermöglichung von Abwe­ichun­gen vom europäis­chen Bei­hil­fer­echt in den Kohlere­gio­nen, da weniger Bürokratie schnellere, pos­i­tive Struk­tur­ef­fek­te ermöglicht.

Bild © Jens Koeppen