Die Vere­in­barung für das Dür­re­hil­f­spro­gramm ist jet­zt von allen teil­nehmenden Bun­deslän­dern unterze­ich­net. Nach­dem die Bun­desmin­is­terin für Ernährung und Land­wirtschaft, Julia Klöck­n­er, die gemein­same Ver­wal­tungsvere­in­barung Anfang des Monats als Erste unterze­ich­net hat­te, haben nun die Län­der nachgezogen.

Alle 14 Bun­deslän­der, die sich an dem Pro­gramm beteili­gen, haben die Vere­in­barung unter­schrieben. Die Vere­in­barung ist die Grund­lage für das Bund-Län­der-Dür­re­hil­f­spro­gramm für Land­wirte und tritt nach Unterze­ich­nung in Kraft.

Ins­ge­samt stellen Bund und Län­der bis zu 340 Mil­lio­nen Euro bere­it, jew­eils 170 Mil­lio­nen Euro der Bund und die Län­der. Hil­fen kön­nen Betriebe beantra­gen, die einen Ern­tev­er­lust von  indestens 30 Prozent zu bekla­gen haben und dadurch exis­ten­zge­fährdet sind.

Hin­ter­grund:
Der Som­mer 2018 in Deutsch­land war durch eine außergewöhn­lich lange, extreme Hitzewelle und eine starke, lange anhal­tende Trock­en­heit geprägt. Durch die Dürre sind erhe­bliche Schä­den in der Land­wirtschaft in den meis­ten Bun­deslän­dern ent­standen. Daher hat­te Bun­des­land­wirtschaftsmin­is­terin Julia Klöck­n­er die Trock­en­heit als ein außergewöhn­lich­es Wit­terungsereig­nis von nationalem Aus­maß eingestuft. Das war die Voraus­set­zung für eine Beteili­gung des Bun­des an Hil­f­spro­gram­men der Länder.

Denn der Bund kann nur aus­nahm­sweise im Rah­men der gesamt­staatlichen Repräsen­ta­tion und Ver­ant­wor­tung finanzielle Hil­fe leis­ten. Nach der ver­fas­sungsrechtlichen Kom­pe­ten­zverteilung zwis­chen Bund und Län­dern sind für Hil­fen nach außergewöhn­lichen Natur­ereignis­sen die Län­der zuständig. Auch die Umset­zung des Dür­re­hil­f­spro­gramms und die Auszahlung der Hil­fen sind Län­der­sache. Um den betrof­fe­nen Land­wirten schnell zu helfen, kön­nen die Bun­deslän­der Abschlagszahlun­gen leisten.

Bild © Jens Koeppen