Einfacher und unbürokratischer: Die überarbeitete Förderrichtlinie für den Breitbandausbau liegt jetzt vor. Das Verfahren für die Antragstellung wird nun wesentlich schneller und effizienter. Damit können alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite ≤ 30 Mbit/s) an das Gigabit-Netz schneller angeschlossen werden. Der Startschuss für die Antragstellung erfolgt am 1. August 2018.
Der nächste Schritt zur flächendeckenden Erschließung mit Gigabit-Netzen wird vorbereitet. Ein neues Programm soll ab Mitte 2019 die Förderung in Gebieten ermöglichen, die bereits an schnelles Internet angebunden, aber noch nicht gigabitfähig erschlossen sind. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission wird das BMVI zeitnah aufnehmen.
Was hat sich geändert:
Wir geben den Kommunen ein Technologie-Upgrade!
• Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit
für ein Technik-Upgrade. Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende 2018 auf Glasfaser
umstellen.
• Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Die Länder können den höheren
Eigenmittelbeitrag der Kommune übernehmen.
Wir haben das Antragsverfahren deutlich vereinfacht!
• Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt,
sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines
umfassenden Kriterienkatalogs(Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel kann
damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
• Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des
Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
• Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells
(Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
• Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die
einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des
voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
Wir stellen Gigabitprojekte auf eine solide finanzielle Basis!
• Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird von 15 auf 30 Millionen Euro erhöht.
• Eine mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in
Zukunft berücksichtigt. Ab sofort ist für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren
ermittelte Marktpreis maßgeblich. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist
lediglich ein Richtwert.
• Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von 10 Prozent durch die Länder ist nicht mehr
nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei
finanzschwachen Kommunen.
Wir haben ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichem und
gefördertem Ausbau zu vermeiden!
• Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den
Telekommunikationsunternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen
Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich detailreichere Angaben zu machen.
• Das jeweilige Telekommunikationsunternehmen muss seine Meldung im
Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau
untermauern.
• In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche
Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich angehoben
werden. Unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit
entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.
Weitere Informationen zum Upgrade des Breitband-Förderprogramms erhalten Sie unter: http://www.bmvi.de/breitbandupgrade
Quelle: BMVI
Bild © Jens Koeppen
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