Ein­fach­er und unbürokratis­ch­er: Die über­ar­beit­ete Förder­richtlin­ie für den Bre­it­ban­daus­bau liegt jet­zt vor. Das Ver­fahren für die Antrag­stel­lung wird nun wesentlich schneller und effizien­ter. Damit kön­nen alle noch verbliebe­nen weißen Fleck­en (ver­füg­bare Band­bre­ite ≤ 30 Mbit/s) an das Giga­bit-Netz schneller angeschlossen wer­den. Der Startschuss für die Antrag­stel­lung erfol­gt am 1. August 2018.

Der näch­ste Schritt zur flächen­deck­enden Erschließung mit Giga­bit-Net­zen wird vor­bere­it­et. Ein neues Pro­gramm soll ab Mitte 2019 die Förderung in Gebi­eten ermöglichen, die bere­its an schnelles Inter­net ange­bun­den, aber noch nicht giga­bit­fähig erschlossen sind. Die Ver­hand­lun­gen mit der EU-Kom­mis­sion wird das BMVI zeit­nah aufnehmen.

Was hat sich geändert:

Wir geben den Kom­munen ein Technologie-Upgrade!

• Kom­munen, die bis­lang auf eine Kupfer­tech­nolo­gie geset­zt haben, bekom­men die Möglichkeit
für ein Tech­nik-Upgrade. Sie kön­nen ihr Pro­jekt noch bis Jahre­sende 2018 auf Glasfaser
umstellen.

• Der Bund stockt hier­für den Bun­de­san­teil entsprechend auf. Die Län­der kön­nen den höheren
Eigen­mit­tel­beitrag der Kom­mune übernehmen.

Wir haben das Antragsver­fahren deut­lich vereinfacht!

• Kün­ftig wer­den die Anträge nicht mehr über einen mehrmonati­gen Zeitraum gesammelt,
son­dern fort­laufend bear­beit­et. Die anschließende Bew­er­tung jedes Antrages anhand eines
umfassenden Kriterienkatalogs(Scoring) wird abgeschafft. Die Bewil­li­gung der Mit­tel kann
damit zügig nach Ein­re­ichung des Antrages erfolgen.

• Für die Antrag­stel­lung durch eine Kom­mune reicht es in Zukun­ft aus, mit dem Ergeb­nis des
Mark­terkun­dungsver­fahrens die Förder­fähigkeit des beantragten Gebi­ets nachzuweisen.

• Ein Wirtschaftlichkeitsver­gle­ich zur Begrün­dung des gewählten Fördermodells
(Wirtschaftlichkeit­slück­en- oder Betreiber­mod­ell) ist kün­ftig nicht mehr erforderlich.

• Ein detail­liert­er Finanzierungs­plan ist kün­ftig zur Antrag­stel­lung nicht mehr erforder­lich. Die
ein­re­ichende Kom­mune nimmt bei Antrag­stel­lung eine vor­läu­fige Schätzung des
voraus­sichtlichen Förderbe­darfs vor.

Wir stellen Giga­bit­pro­jek­te auf eine solide finanzielle Basis!

• Der Förder­höch­st­be­trag des Bun­des wird von 15 auf 30 Mil­lio­nen Euro erhöht.

• Eine mögliche Ver­teuerung der Pro­jek­te im Zuge der Auss­chrei­bung der Vorhaben wird in
Zukun­ft berück­sichtigt. Ab sofort ist für die Bun­des­förderung der im Ausschreibungsverfahren
ermit­telte Mark­t­preis maßge­blich. Die Schätzung ein­er Kom­mune bei Antrag­stel­lung ist
lediglich ein Richtwert.

• Die Über­nahme des kom­mu­nalen Eigenan­teils von 10 Prozent durch die Län­der ist nicht mehr
nur bei Kom­munen im Haushaltssicherungsver­fahren möglich, son­dern auch bei
finanzschwachen Kommunen.

Wir haben ein Maß­nah­men­paket geschnürt, um Kol­li­sio­nen zwis­chen eigen­wirtschaftlichem und
gefördertem Aus­bau zu vermeiden!

• Das Mark­terkun­dungsver­fahren wird von 4 auf 8 Wochen ver­längert. Dies ermöglicht es den
Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen
Mark­terkun­dungsver­fahren zu bedi­enen und deut­lich detail­re­ichere Angaben zu machen.

• Das jew­eilige Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen muss seine Mel­dung im
Mark­terkun­dungsver­fahren durch einen vali­den Meilen­stein­plan für den geplanten Ausbau
untermauern.

• In einem Förder­pro­jekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche
Aus­baubekun­dun­gen in Frage gestellt wird, kann die Förder­summe nachträglich angehoben
wer­den. Uner­warteten Ein­nah­meaus­fälle wegen des konkur­ri­eren­den Ange­bots und die damit
entste­hende größere Wirtschaftlichkeit­slücke aus­geglichen wird.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Upgrade des Bre­it­band-Förder­pro­gramms erhal­ten Sie unter: http://www.bmvi.de/breitbandupgrade

 

Quelle: BMVI

Bild © Jens Koeppen