Die Bun­desregierung hat ein Eck­punk­tepa­pi­er für saubere Luft in den Städten und indi­vidu­elle Mobil­ität für Die­selfahrer beschlossen. “Es ist uns ein hohes Anliegen, dass wir es sehr schnell schaf­fen, in allen — auch den 65 momen­tan noch von Stick­stoff­diox­idüber­schre­itun­gen betrof­fe­nen — Städten in Deutsch­land wirk­lich für saubere Luft zu sor­gen”, sagte Kan­zler­amtsmin­is­ter Braun.

Saubere Luft in allen Städten und indi­vidu­elle Mobil­ität auch für Diesel-Fahrer in den betrof­fe­nen Kom­munen sind die Ziele der Bun­desregierung. Das Kabi­nett hat Eck­punk­te beschlossen, die das Koali­tions-Konzept von Anfang Okto­ber umset­zen. Dies soll zügig geschehen. Die Geset­zesän­derun­gen zum Straßen­verkehrs- und Bun­des­im­mis­sion­ss­chutzge­setz sind schon Anfang Novem­ber The­ma im Kabinett.

Noch in diesem Jahr wird auch ein neues großes Förder­pro­gramm für Kom­munen auf den Weg gebracht: Es ermöglicht die Nachrüs­tun­gen schw­er­er kom­mu­naler Fahrzeuge wie der Straßen­reini­gung und der Mül­lab­fuhr. Außer­dem fördert die Regierung mit ihrem Pro­gramm die Nachrüs­tung von Handw­erk­er- und Liefer­fahrzeu­gen. Mit ein­er Förderquote von 80 Prozent unter­stützt die Bun­desregierung die betrof­fe­nen Regio­nen. Dies gilt für alle Kom­munen, in denen die Stick­ox­id­gren­zw­erte über­schrit­ten wer­den. Das neue Pro­gramm ergänzt bere­its beste­hende Förderun­gen, wie etwa bei der Auf­stel­lung von Luftrein­hal­tepläne oder zugun­sten der Elek­tro­mo­bil­ität und auch das vor einem Jahr aufgelegte Sofort­pro­gramm “Saubere Luft”, das mit ein­er Mil­liarde Euro verse­hen ist.

Zur geplanten Änderung des Bun­des­im­mis­sion­ss­chutzge­set­zes sagte Staatsmin­is­ter Helge Braun: “Unser Ziel ist es, Fahrver­bote generell zu ver­mei­den. Wir glauben, dass Fahrver­bote in dem Abschnitt zwis­chen 40 und 50 Mikro­gramm nicht ver­hält­nis­mäßig sind.” Das sei nur eine ger­ingfügige Über­schre­itung des Gren­zw­ertes der Europäis­chen Union. In der Regel wür­den hier die Vielzahl ander­er Maß­nah­men aus­re­ichen, um von Fahrver­boten Abstand zu nehmen und trotz­dem dafür zu sor­gen, dass die Luft in den Innen­städten sauber­er ist. Das möchte die Bun­desregierung nun im Bun­des­im­mis­sion­ss­chutzge­setz fes­tle­gen. Braun ergänzte, dass die Stadt Frank­furt im Sep­tem­ber Ergeb­nisse einzel­ner Messsta­tio­nen nachgemeldet hat und im Ergeb­nis mit Frank­furt nun 15 Städte eine höhere Gren­zw­ertüber­schre­itung aufweisen.

Für die Hard­ware-Nachrüs­tun­gen von pri­vat­en Diesel-Pkw in diesen 15 beson­ders belasteten Städten sehen die Eck­punk­te vor, dass das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um bis Anfang des Jahres 2019 neue tech­nis­che Vorschriften schafft. Auf Grund­lage dieser Vorschriften kön­nen Nachrüs­tun­gen pri­vater Fahrzeuge dann so vorgenom­men wer­den, dass sie von Fahrver­boten ver­schont wer­den. Zudem wird ein neuer Gren­zw­ert für das einzelne Fahrzeug fest­gelegt: Diesel-Fahrzeuge, die bei 270 Mikro­gramm pro Kilo­me­ter liegen, wer­den weit­er frei in allen Innen­städten fahren kön­nen. Die Bun­desregierung erwartet von der Auto­mo­bilin­dus­trie zum Schutz der Die­selfahrer, dass sie diese Nachrüs­tun­gen auf eigene Kosten vorn­immt. So gibt es zusam­men mit den Umtausch­pro­gram­men in den 15 Städten zwei Möglichkeit­en für betrof­fene Die­selfahrer weit­er in die Innen­städte zu fahren.

Bild © Jens Koeppen