Sowohl Eltern als auch Rent­ner starten in den neuen Monat mit mehr Geld. Der Grund: Renten und Kindergeld steigen. Ärg­er­lich ist für Ver­brauch­er hinge­gen, dass die Post zum 1. Juli ihr Por­to erhöht.

Renten­er­höhung
Die rund 21 Mil­lio­nen Rent­ner in Deutsch­land bekom­men kün­ftig mehr Geld. Zum 1. Juli leg­en ihre Bezüge in West­deutsch­land um 3,18 Prozent zu, im Osten sog­ar um 3,91 Prozent. Die monatliche Rente eines west­deutschen Rent­ners von 1000 Euro erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gle­ich hohe Rente in den ost­deutschen Bun­deslän­dern um 39,10 Euro.

Kindergelder­höhung
Das Kindergeld in Deutsch­land steigt: Ab dem 1. Juli erhal­ten Eltern für jedes Kind 10 Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es kün­ftig monatlich 204 Euro statt bish­er 194 Euro. Für das dritte Kind liegt der Satz nach der Kindergelder­höhung bei 210 Euro im Monat, bis­lang sind es 200 Euro. Für das Vierte und alle weit­eren Kinder über­weist die Fam­i­lienkasse ab Juli 235 Euro. Bis Ende Juni 2019 erhal­ten Eltern nur 225 Euro.

Kinderzuschlag für Fam­i­lien mit kleinem Einkom­men steigt Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags tritt in Kraft. Die Geldleis­tung wird auf max­i­mal 185 Euro pro Kind erhöht und der Per­so­n­enkreis der Berechtigten erweit­ert. Die zweite Stufe der Reform fol­gt zum 1. Jan­u­ar 2020. Zudem wird der Aufwand für den Antrag deut­lich reduziert.

Deutsche Post erhöht Brief­por­to auf 80 Cent
Das Ver­schick­en von Briefen und Postkarten in Deutsch­land wird zum 1. Juli teur­er. Die Bun­desnet­za­gen­tur hat Mitte Juni nach langem Hin und Her grünes Licht für die Por­to­er­höhun­gen gegeben. Wer noch Brief­marken mit dem alten Por­to zu Hause hat, kann soge­nan­nte Ergänzungs­marken kaufen.

Im Detail steigen die Preise für Sendun­gen im Inland wie folgt:

• Postkarte: 60 Cent statt bish­er 45 Cent
• Stan­dard­brief (bis 20 Gramm): 80 Cent statt bish­er 70 Cent
• Kom­pak­t­brief (bis 50 Gramm): 95 Cent statt bish­er 85 Cent
• Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro statt bish­er 1,45 Euro
• Max­ib­rief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro statt bish­er 2,60 Euro
• Max­ib­rief (bis 2000 Gramm): 4,90 Euro statt bish­er 4,80 Euro

Die Por­to­er­höhun­gen sind allerd­ings noch nicht final abge­seg­net. Der Grund: Ein Inter­essen­ver­band der Paket­di­en­ste hat eine Anhörung bei der Bun­desnet­za­gen­tur beantragt. Er ist der Auf­fas­sung, dass die Post einen rechtswidrig über­höht­en Gewinnzuschlag erhält. Erst wenn der Ver­band ange­hört und seine Argu­mente berück­sichtigt wor­den sind, kön­nen die Por­to­er­höhun­gen endgültig erfol­gen. Trotz­dem gel­ten die neuen Preise erst ein­mal, läng­stens aber bis Ende 2021.

Neue Frist für Steuer­erk­lärun­gen ist der 31. Juli
Bis­lang mussten Ver­brauch­er selb­st ver­fasste Steuer­erk­lärun­gen bis zum 31. Mai abgeben. Seit 2019 haben sie zwei Monate länger Zeit. Das heißt, For­mu­la­re und Unter­la­gen für das zurück­liegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli vorliegen.

Doch Vor­sicht: Denn mit der Fristver­längerung kommt auch eine stren­gere Hand­habe bei Ver­spä­tun­gen. Gegen diejeni­gen, die ihre Steuer­erk­lärung nicht oder nicht frist­gemäß abgeben, kann das Finan­zamt einen Strafzuschlag ver­hän­gen. Für jeden „über­zo­ge­nen“ Monat müssen Steuerzahler min­destens 25 Euro zahlen. Nur Steuerzahler, die sich bei einem Steuer­ber­ater oder einem Lohn­s­teuer­hil­fevere­in Unter­stützung holen, kön­nen sich noch etwas Zeit lassen – und zwar bis Ende Feb­ru­ar 2020. Bis­lang galt der 31. Dezem­ber als Stichtag.

Beitragsent­las­tung für Geringverdiener
Ger­ingver­di­ener wer­den ab 1. Juli 2019 noch stärk­er bei den Sozial­ab­gaben ent­lastet. Kün­ftig zahlen sie bei einem Ent­gelt von 450 Euro bis 1.300 Euro gerin­gere Sozial­beiträge. Gle­ichzeit­ig wird geregelt, dass die gerin­geren Renten­beiträge nicht zu niedrigeren Rente­nansprüchen führen. Diese und weit­ere Verbesserun­gen wur­den mit dem Renten­paket 2019 beschlossen.

Ältere Energieausweise von Nicht­wohnge­bäu­den ver­lieren ihre Gültigkeit
Zum 1. Juli 2019 laufen die ersten Energieausweise für Nicht­wohnge­bäude aus. Dabei han­delt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeits­dauer von zehn Jahren aus­gestellt wor­den sind. Eigen­tümern, die in naher Zukun­ft ihr Gebäude verkaufen, ver­mi­eten oder ver­pacht­en wollen, wird daher emp­fohlen, sich mit Hil­fe eines qual­i­fizierten Energieber­aters einen neuen, wieder zehn Jahre gülti­gen Energieausweis in Form eines “Bedarf­sausweis­es” erstellen zu lassen. Für Wohn­häuser, die vor 1965 gebaut wor­den sind, sowie für Wohn­häuser mit einem Bau­jahr ab 1966 und jünger liefen die ersten
Energieausweise bere­its im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahres­be­ginn 2019 ab.

Monatlich unpfänd­bar­er Grund­be­trag steigt
Schuld­ner kön­nen ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßi­gen Einkom­men behal­ten. Der monatlich unpfänd­bare Grund­be­trag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelper­so­n­en ohne weit­ere Unter­haltsverpflich­tung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unter­halt­spflicht­en zu erfüllen sind. Für die erste Per­son um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weit­eren Unterhaltsberechtigten.

Bild © Jens Koeppen