Sowohl Eltern als auch Rentner starten in den neuen Monat mit mehr Geld. Der Grund: Renten und Kindergeld steigen. Ärgerlich ist für Verbraucher hingegen, dass die Post zum 1. Juli ihr Porto erhöht.
Rentenerhöhung
Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen künftig mehr Geld. Zum 1. Juli legen ihre Bezüge in Westdeutschland um 3,18 Prozent zu, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Die monatliche Rente eines westdeutschen Rentners von 1000 Euro erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente in den ostdeutschen Bundesländern um 39,10 Euro.
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld in Deutschland steigt: Ab dem 1. Juli erhalten Eltern für jedes Kind 10 Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig monatlich 204 Euro statt bisher 194 Euro. Für das dritte Kind liegt der Satz nach der Kindergelderhöhung bei 210 Euro im Monat, bislang sind es 200 Euro. Für das Vierte und alle weiteren Kinder überweist die Familienkasse ab Juli 235 Euro. Bis Ende Juni 2019 erhalten Eltern nur 225 Euro.
Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen steigt Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags tritt in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 1. Januar 2020. Zudem wird der Aufwand für den Antrag deutlich reduziert.
Deutsche Post erhöht Briefporto auf 80 Cent
Das Verschicken von Briefen und Postkarten in Deutschland wird zum 1. Juli teurer. Die Bundesnetzagentur hat Mitte Juni nach langem Hin und Her grünes Licht für die Portoerhöhungen gegeben. Wer noch Briefmarken mit dem alten Porto zu Hause hat, kann sogenannte Ergänzungsmarken kaufen.
Im Detail steigen die Preise für Sendungen im Inland wie folgt:
• Postkarte: 60 Cent statt bisher 45 Cent
• Standardbrief (bis 20 Gramm): 80 Cent statt bisher 70 Cent
• Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 95 Cent statt bisher 85 Cent
• Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro statt bisher 1,45 Euro
• Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro statt bisher 2,60 Euro
• Maxibrief (bis 2000 Gramm): 4,90 Euro statt bisher 4,80 Euro
Die Portoerhöhungen sind allerdings noch nicht final abgesegnet. Der Grund: Ein Interessenverband der Paketdienste hat eine Anhörung bei der Bundesnetzagentur beantragt. Er ist der Auffassung, dass die Post einen rechtswidrig überhöhten Gewinnzuschlag erhält. Erst wenn der Verband angehört und seine Argumente berücksichtigt worden sind, können die Portoerhöhungen endgültig erfolgen. Trotzdem gelten die neuen Preise erst einmal, längstens aber bis Ende 2021.
Neue Frist für Steuererklärungen ist der 31. Juli
Bislang mussten Verbraucher selbst verfasste Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgeben. Seit 2019 haben sie zwei Monate länger Zeit. Das heißt, Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli vorliegen.
Doch Vorsicht: Denn mit der Fristverlängerung kommt auch eine strengere Handhabe bei Verspätungen. Gegen diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgeben, kann das Finanzamt einen Strafzuschlag verhängen. Für jeden „überzogenen“ Monat müssen Steuerzahler mindestens 25 Euro zahlen. Nur Steuerzahler, die sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung holen, können sich noch etwas Zeit lassen – und zwar bis Ende Februar 2020. Bislang galt der 31. Dezember als Stichtag.
Beitragsentlastung für Geringverdiener
Geringverdiener werden ab 1. Juli 2019 noch stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen. Diese und weitere Verbesserungen wurden mit dem Rentenpaket 2019 beschlossen.
Ältere Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren ihre Gültigkeit
Zum 1. Juli 2019 laufen die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude aus. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines “Bedarfsausweises” erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten
Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab.
Monatlich unpfändbarer Grundbetrag steigt
Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.
Bild © Jens Koeppen
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