Gesund­heit

Coro­na-Pan­demie: Geän­dertes Infektionsschutzgesetz
Die 3G-Regel ist aus­geweit­et, die Testpflicht in Kranken­häusern und Heimen erweit­ert sowie eine erneute Home­of­fice-Pflicht einge­führt: Das neue Infek­tion­ss­chutzge­setz ermöglicht auch weit­er­hin bun­desweit ein­heitliche Schutzvorkehrun­gen gegen das Coronavirus.

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Was gilt am Arbeitsplatz?
Auch für Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer soll das Infek­tion­srisiko gesenkt wer­den. Dazu sieht das Infek­tion­ss­chutzge­setz etwa die Home­of­fice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeit­splatz vor.

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Soziales

Weit­er ein­fach­er Zugang zu Grund­sicherung und Hil­fe für Sozialein­rich­tun­gen und Kulturschaffende
Mit dem neuen Infek­tion­ss­chutzge­setz wurde der vere­in­fachte Zugang zur Grund­sicherung ver­längert. Damit erhal­ten weit­er­hin diejeni­gen Unter­stützung, die beson­ders unter den wirtschaftlichen Auswirkun­gen der Pan­demie lei­den. Hil­fen für Sozialein­rich­tun­gen und Kul­turschaf­fende wer­den eben­falls verlängert.

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Kurzarbeit: Erle­ichtert­er Zugang gilt weiter
Die erle­ichterten Zugangsvo­raus­set­zun­gen für das Kurzarbeit­ergeld sind bis zum 31. März 2022 verlängert.

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Ver­brauch­er­schutz

Telekom­mu­nika­tion — Mobil­funkverträge flex­i­bler kündbar
Mit der Mod­ernisierung des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­set­zes gibt es nun gezielt Anreize für Investi­tio­nen und Inno­va­tio­nen. Sie sollen den Aus­bau der dig­i­tal­en Infra­struk­tur im Fes­t­netz- und Mobil­funkbere­ich schneller vorantreiben. Bei den Ver­tragslaufzeit­en, zum Beispiel im Mobil­funk, wird es Anpas­sun­gen zugun­sten der Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er geben. So kön­nen Verträge nach Ablauf der Min­dest­laufzeit kün­ftig unter Umstän­den mit einem Monat Frist gekündigt wer­den. Das Gesetz tritt am 1. Dezem­ber in Kraft.

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Schutz der Pri­vat­sphäre in der dig­i­tal­en Welt
Das Telekom­mu­nika­tion-Teleme­di­en-Daten­schutzge­setz schafft mehr Rechtssicher­heit und Recht­sklarheit zum Schutz der Pri­vat­sphäre in der dig­i­tal­en Welt. Es enthält Regelun­gen zum dig­i­tal­en Nach­lass. Cook­ies sind nur mit ein­er Ein­willi­gung erlaubt, die kon­form zur Daten­schutz­grund­verord­nung ist. Das Gesetz tritt am 1. Dezem­ber in Kraft.

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Pfän­dungss­chutzkon­ten: Mehr Schutz für Verschuldete
Ohne ein Girokon­to geht es nicht: Regelmäßige Zahlun­gen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Kon­to kaum vorstell­bar. Bargeld­los­er Zahlungsverkehr muss deshalb für alle möglich sein — auch für Men­schen mit Schulden. Hier greift das Pfän­dungss­chutzkon­to, das soge­nan­nte P‑Konto. Wichtige Neuerun­gen treten zum 1. Dezem­ber 2021 in Kraft.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto @ Jens Koeppen