Meine schriftliche Frage an die Bun­desregierung (Frage Nr. 8/022): „Inwiefern sieht die Bun­desregierung die Sta­bil­ität des Strom­net­zes, die nach Auf­fas­sung von Experten bei einem weit­eren unge­brem­sten Aus­bau ins­beson­dere von nicht steuer­baren Pho­to­voltaikan­la­gen und der damit ein­herge­hen­den Zunahme von Zeit­en mit neg­a­tiv­en Strompreisen gefährdet ist (vgl. www.handelsblatt.com /politik/deutschland/energieangst-vor-solar-infarkt-stromnetz-betreiberfuerchtenblackouts/100051643.html; https://taz.de/Erneuerbare-Energien/!6024030/; www.nius.de/articles/experte-zu-photovoltaikausbau-habecks-plaene-koennten-schonbald-zum-zusammenbruchder-
netze-fuehren/5137e3cd-09b7-4530–9b79- 010bf244d780), in den kom­menden fünf Jahren als gesichert an, und welche Kosten wer­den neg­a­tive Strompreise nach Ein­schätzung der Bun­desregierung in den Jahren 2024 bis 2028 verur­sachen (bitte getren­nt nach Jahren auflisten)?

Antwort (8–022 — Koep­pen): „Ziel der Bun­desregierung ist eine sichere, bezahlbare und treib­haus­gas­neu­trale Stromver­sorgung mit erneuer­baren Energien. Dafür müssen erneuer­bare Energien zunehmend mehr Funk­tio­nen für die Sys­tem­sicher­heit übernehmen, die in der Ver­gan­gen­heit kon­ven­tionelle Kraftwerke beiges­teuert haben, und die – eben­so wie die Abnehmer von elek­trischem Strom – flex­i­bel auf Ange­bot und Nach­frage reagieren. Das gilt für alle erneuer­baren Stromerzeuger, auch und ger­ade für Pho­to­voltaikan­la­gen. Alle rel­e­van­ten Anla­gen wer­den daher in Zukun­ft mit intel­li­gen­ten Messsys­te­men aus­ges­tat­tet und für den Net­z­be­treiber sicht­bar und steuer­bar wer­den. Die Bun­desregierung hat daher in der Wach­s­tum­sini­tia­tive der Koali­tion vom 5. Juli 2024 wichtige Maß­nah­men vere­in­bart, die auf eine Erhöhung der Flex­i­bil­ität im Strom­sys­tem abzie­len. So sollen unter anderem Hemm­nisse der Flex­i­bil­isierung auf Ange­bots- und Nach­frage­seite abge­baut, das Poten­zial von Strom­spe­ich­ern genutzt und die erneuer­baren Energien schrit­tweise weit­er in den Markt inte­gri­ert wer­den. Die Direk­tver­mark­tung soll kon­se­quent ent­bürokratisiert, dig­i­tal­isiert und mas­sen­geschäft­stauglich aus­gestal­tet wer­den. Par­al­lel hierzu soll die Leis­tungss­chwelle, ab der die Direk­tver­mark­tung vorge­se­hen ist, in drei Schrit­ten auf 25 Kilo­watt abge­senkt wer­den. Darüber hin­aus ist vorge­se­hen, die Schwelle für die Steuer­barkeit von Erneuer­bare-Energien-Anla­gen für Net­z­be­treiber weit­er abzusenken und die Förderung bei neg­a­tiv­en Preisen für Neuan­la­gen grund­sät­zlich auszusetzen.

Das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK) arbeit­et derzeit inten­siv an der Umset­zung der Maß­nah­men. Die erforder­lichen geset­zlichen Änderun­gen sollen in ein zeit­na­h­es Geset­zge­bungsver­fahren im Energiebere­ich aufgenom­men werden.

Ungeachtet der Steuer­barkeit von Anla­gen prüft der Verteil­net­z­be­treiber (VNB) vor dem Net­zan­schluss im Rah­men der Net­zverträglichkeit­sprü­fung deren lokale Auswirkung auf den sicheren Net­z­be­trieb; gegebe­nen­falls wird ein Net­zaus­bau erforder­lich. Den­noch kann im laufend­en Betrieb eine Wirkleis­tung­sein­senkung erforder­lich wer­den. Dafür muss sowohl die Anlage steuer­bar als auch der VNB steuerungs­fähig sein.

Der Bun­desregierung liegen keine Schätzun­gen zu den Kosten der neg­a­tiv­en Strompreise für die Jahre 2024 bis 2028 vor.”

Foto © Jens Koeppen