Klar ist, das Par­la­ment muss klein­er wer­den. Mit den Frak­tio­nen der Ampel waren wir uns immer einig, dass die Zahl der Abge­ord­neten ver­ringert wer­den muss. Wir haben der Ampel hierzu in der laufend­en Wahlpe­ri­ode mehrfach konkrete Vorschläge unter­bre­it­et. Die Ampel hat diese Vorschläge aber kom­plett abgelehnt und stattdessen ein Wahlrecht ver­ab­schiedet, das vom Bun­desver­fas­sungs­gericht in einem wesentlichen Teil für ver­fas­sungswidrig erk­lärt wurde.  Damit ist der Ver­such der Ampel, mit Hil­fe des Wahlrechts poli­tis­che Konkur­renten auszuschal­ten, vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht erwartungs­gemäß gescheit­ert. (Die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion hat gegen die Wahlrecht­sre­form der Ampel geklagt, da wir sowohl das Ver­fahren der Zweit­stim­mendeck­ung als auch den Weg­fall der Grund­man­datsklausel für ver­fas­sungswidrig gehal­ten haben.)

Auch wenn das von uns eben­falls ange­grif­f­ene sog. „Zweit­stim­mendeck­ungsver­fahren“ vom Bun­desver­fas­sungs­gericht für vere­in­bar mit dem Grundge­setz ange­se­hen wurde, bleiben wir bei unser­er Auf­fas­sung, dass dieses Ver­fahren bei der näch­sten Bun­destagswahl zu ein­er unangemesse­nen Benachteili­gung ins­beson­dere von Wahlkreis­be­wer­bern der CDU und der CSU führen wird. Das Wahlkreis­man­dat wird nach dem neuen Ampel-Wahlrecht entwertet. Damit schadet die Ampel dem Grund­satz der demokratis­chen Repräsen­tanz der Wahlkreise im Deutschen Bun­destag. Ins­beson­dere die Direk­t­man­date spie­len eine wichtige Rolle bei der Akzep­tanz der par­la­men­tarischen Demokratie. Bei Bun­destagswahlen wählen die Bürg­erin­nen und Bürg­er ihre Abge­ord­neten direkt in den Wahlkreisen. Die Abge­ord­neten, die ein Direk­t­man­dat erhal­ten, sind ins­beson­dere dafür ver­ant­wortlich, die Inter­essen der Men­schen in ihrem Wahlkreis (ihrer Heima­tre­gion) im Bun­destag zu vertreten. Sie sind direkt für die Anliegen ihrer Wahlkreise zuständig. Durch das Wahlrecht der Ampel, ver­liert das Direk­t­man­dat und damit der Wäh­ler­wille an Bedeu­tung. Daher ist es ein wichtiges poli­tis­ches Ziel der Union, das Wahlkreis­man­dat in der näch­sten Wahlpe­ri­ode  wieder in sein­er Bedeu­tung zu stärken.

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat den Geset­zge­ber aufge­fordert, die Details der 5 %-Sper­rk­lausel und der Grund­man­datsklausel neu zu regeln. Die Union hat der Ampelkoali­tion ange­boten, noch vor der näch­sten Bun­destagswahl eine gemein­same umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die bei­de Ziele erreicht:
Die Verkleinerung des Deutschen Bun­destages auf rund 600 Man­date und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreis­man­date ohne weit­ere Bedin­gun­gen. Wenn die Ampel dazu nicht bere­it ist, muss das Wahlrecht in der näch­sten Wahlpe­ri­ode erneut geän­dert werden.

CDU/C­SU-Bun­destages­frak­tion

Foto © Jens Koeppen