– Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform –
Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unstrittig. Überarbeitetes Personal, zu viele Krankenhausbetten, überbordende Bürokratie, teils mangelhafte Behandlungsqualität und finanzielle Nöte, die immer öfter zu Insolvenzen führen, sind zu oft Alltag in vielen Krankenhäusern.
Jedoch wird das Ampel-Gesetz dagegen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden. Vor allem hat die Ampel den Bundesländern und auch der CDU/CSU als Oppositionsfraktion in der entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratungen gezielt Informationen vorenthalten. Es ist einmalig, dass ein zentrales Gesetz für das Gesundheitswesen den Bundestag passiert, aber ausschließlich den Regierungsfraktionen die lang angekündigte Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt wurde.
Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis und seiner Heimatregion auswirken wird. Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert.
Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU·CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.
Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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