– Gefährlich­er Blind­flug bei der Krankenhausreform –

Am 17. Okto­ber hat der Deutsche Bun­destag mit den Stim­men der Ampel-Frak­tio­nen das Kranken­hausver­sorgungsverbesserungs­ge­setz (KHVVG) beschlossen. Die Notwendigkeit ein­er Kranken­haus­re­form ist unstrit­tig. Über­ar­beit­etes Per­son­al, zu viele Kranken­haus­bet­ten, über­bor­dende Bürokratie, teils man­gel­hafte Behand­lungsqual­ität und finanzielle Nöte, die immer öfter zu Insol­ven­zen führen, sind zu oft All­t­ag in vie­len Krankenhäusern.

Jedoch wird das Ampel-Gesetz dage­gen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hin­ter den Vorschlä­gen führen­der Experten zurück, greift in die grundge­set­zlich garantierte Pla­nung­shoheit der Län­der ein und trifft Finanzierungs­festle­gun­gen, gegen die schon jet­zt Kla­gen angekündigt wer­den. Vor allem hat die Ampel den Bun­deslän­dern und auch der CDU/CSU als Oppo­si­tions­frak­tion in der entschei­den­den Phase der par­la­men­tarischen Beratun­gen gezielt Infor­ma­tio­nen voren­thal­ten. Es ist ein­ma­lig, dass ein zen­trales Gesetz für das Gesund­heitswe­sen den Bun­destag passiert, aber auss­chließlich den Regierungs­frak­tio­nen die lang angekündigte Auswirkungs­analyse zur Ver­fü­gung gestellt wurde.

Die Kranken­haus­re­form der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlich­er Blind­flug. Kein Abge­ord­neter, der für dieses Gesetz ges­timmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Kranken­häuser in seinem Wahlkreis und sein­er Heima­tre­gion auswirken wird. Die Reform der Ampel wurde phasen­weise kom­plett an den 16 Bun­deslän­dern und den Kom­munen vor­bei konzip­iert, obwohl die Län­der laut Grundge­setz für die Kranken­haus­pla­nung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Haupt­be­trof­fene hat die Ampel behar­rlich ignoriert.

Eine zukün­ftige Kranken­hausstruk­tur muss die Qual­ität und die Ver­sorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkun­gen ent­fal­ten, bis dahin dro­hen weit­ere Insol­ven­zen von Kliniken. Ein von der CDU·CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschalt­ge­setz, um diesen kri­tis­chen Zeitraum zu über­brück­en, wurde von den Ampel­frak­tio­nen abgelehnt.

Bei der Finanzierung macht sich die Bun­desregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Län­der und die Beitragszahler leis­ten, dadurch wer­den die Kassen­fi­nanzen weit­er belastet, neue sub­stanzielle Beitragser­höhun­gen sind bere­its angekündigt. Auch sind bun­desweite Regelun­gen für ange­botene Leis­tun­gen und Qual­itätsvor­gaben zu starr, um den regionalen Beson­der­heit­en Rech­nung zu tra­gen. Hier wäre mehr Flex­i­bil­ität für die Län­der ange­bracht gewe­sen. Auch die zusät­zlichen Bürokratievor­gaben sind erhe­blich, sie wer­den Mehraufwand für das medi­zinis­che Per­son­al zulas­ten der Zeit für die Patien­ten mit sich bringen.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

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