Meine schriftliche Frage (10/41): „Sind nach Ken­nt­nis der Bun­desregierung gegen­wär­tig weit­ere Abschiebe­flüge ana­log des am 30. August 2024 unmit­tel­bar vor den Land­tagswahlen in Sach­sen und Thürin­gen nach Afghanistan durchge­führten Abschiebe­flugs (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebeflug-afghanistan-asylpolitik-100.html) in Pla­nung, und ist seit­ens der Bun­desregierung in Zukun­ft eine Anpas­sung der Empfehlung an die Län­der zur Auszahlung eines Handgeldes (www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/abschiebungen-handgeld-100.html) beab­sichtigt, und wenn ja, inwiefern (bitte dabei auch zum Grund und zur Höhe der bish­eri­gen und ggf. kün­fti­gen Empfehlung ausführen)?”

Antwort der Bun­desregierung (SF41): „Die Bun­desregierung prüft fort­laufend inten­siv sowohl unter rechtlichen als auch oper­a­tiv­en Gesicht­spunk­ten, welche Möglichkeit­en zur Rück­führung weit­er­er Per­so­n­en, die schw­er­wiegende Straftat­en began­gen haben, sowie von ter­ror­is­tis­chen Gefährdern nach Afghanistan beste­hen, um die hier­für zuständi­gen Län­der insoweit zu unter­stützen. Die Zahlung finanzieller Unter­stützungsleis­tun­gen (soge­nan­nten „Handgelds“) ver­fol­gte im Fall der Maß­nahme vom 30. August 2024 das Ziel, ein Abschiebungsver­bot auf­grund der wirtschaftlichen Ver­hält­nisse in dem Herkun­ft­s­land auszuschließen. Dazu müssen die finanziellen Mit­tel die Ver­sorgung ein­er betr­e­f­fend­en Per­son in den ersten Monat­en gewährleis­ten. Hier­aus fol­gt die Höhe der zur Ver­fü­gung gestell­ten Bar­mit­tel. Die abschließende Entschei­dung über das Ob und die Höhe der Bar­mit­tel lag und liegt bei den hier­für zuständi­gen Län­dern. Für die Maß­nahme vom 30. August 2024 hat­te der Bund anhand der genan­nten Para­me­ter einen unverbindlichen Vorschlag unter­bre­it­et.  Zu der Frage etwaigen zukün­fti­gen Handgeldes befind­en sich die Län­der im Aus­tausch. Hierzu äußert sich die Bun­desregierung deshalb nicht.”

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