Meine schriftliche Frage (Nr. 012/August) an die Bundesregierung: “Wird zum Ausbau der Kapazität der Verkehrsinfrastruktur mit Doppelnutzung, um die europäische Widerstandsfähigkeit zu stärken, wie im “Deutsch-Polnischen Aktionsplan” bei der diesjährigen deutsch-polnischen Regierungskonsultation festgehalten (siehe Deutsch-Polnischer Aktionsplan: www.bundesregierung.de/rsource/blob/975226/2295276/b5e9e128f9d0909349fd9a57f04cbe69/2024–07-02-deu-pol-aktionsplan-de-data.pdf?download=1) der Grenzübergang nördlich von Schwedt (B 166 – OU Schwedt mit Grenzübergang) in die Planungen zur Umsetzung einbezogen, und plant die Bundesregierung eine Aufnahme des Ausbaus der entsprechenden Verkehrsvorhaben zur Umsetzung der Vereinbarung noch in dieser Legislaturperiode in den Bundesverkehrswegeplan?”
Antwort der Bundesregierung: “Die Bundesregierung begrüßt die Verabschiedung des Deutsch-Polnischen Aktionsplans während der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen Anfang Juli 2024. Der Aktionsplan wird die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen weiter stärken. Mögliche Projekte zur Umsetzung des im Aktionsplan grundsätzlich befürworteten Ausbaus der Kapazität von Verkehrsinfrastruktur mit Doppelnutzung gilt es nun gemeinsam mit der polnischen Seite zu identifizieren.” 08–012 Antwort
Wie gewohnt ist die Antwort sehr vage und wenig informativ. Ich werde daher mit einer weiteren schriftlichen Frage bei diesem Thema noch einmal nachfassen.
Foto © Jens Koeppen
Neueste Kommentare