Meine schriftliche Frage (Nr. 012/August) an die Bun­desregierung: “Wird zum Aus­bau der Kapaz­ität der Verkehrsin­fra­struk­tur mit Dop­pel­nutzung, um die europäis­che Wider­stands­fähigkeit zu stärken, wie im “Deutsch-Pol­nis­chen Aktion­s­plan” bei der diesjähri­gen deutsch-pol­nis­chen Regierungskon­sul­ta­tion fest­ge­hal­ten (siehe Deutsch-Pol­nis­ch­er Aktion­s­plan: www.bundesregierung.de/rsource/blob/975226/2295276/b5e9e128f9d0909349fd9a57f04cbe69/2024–07-02-deu-pol-aktionsplan-de-data.pdf?download=1) der Gren­züber­gang nördlich von Schwedt (B 166 – OU Schwedt mit Gren­züber­gang) in die Pla­nun­gen zur Umset­zung ein­be­zo­gen, und plant die Bun­desregierung eine Auf­nahme des Aus­baus der entsprechen­den Verkehrsvorhaben zur Umset­zung der Vere­in­barung noch in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode in den Bundesverkehrswegeplan?”

Antwort der Bun­desregierung: “Die Bun­desregierung begrüßt die Ver­ab­schiedung des Deutsch-Pol­nis­chen Aktion­s­plans während der deutsch-pol­nis­chen Regierungskon­sul­ta­tio­nen Anfang Juli 2024. Der Aktion­s­plan wird die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Deutsch­land und Polen weit­er stärken. Mögliche Pro­jek­te zur Umset­zung des im Aktion­s­plan grund­sät­zlich befür­worteten Aus­baus der Kapaz­ität von Verkehrsin­fra­struk­tur mit Dop­pel­nutzung gilt es nun gemein­sam mit der pol­nis­chen Seite zu iden­ti­fizieren.” 08–012 Antwort

Wie gewohnt ist die Antwort sehr vage und wenig infor­ma­tiv. Ich werde daher mit ein­er weit­eren schriftlichen Frage bei diesem The­ma noch ein­mal nachfassen.

Foto © Jens Koeppen