Meine schriftliche Frage an die Bundesregierung (Frage Nr. 8/022): „Inwiefern sieht die Bundesregierung die Stabilität des Stromnetzes, die nach Auffassung von Experten bei einem weiteren ungebremsten Ausbau insbesondere von nicht steuerbaren Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Zunahme von Zeiten mit negativen Strompreisen gefährdet ist (vgl. www.handelsblatt.com /politik/deutschland/energieangst-vor-solar-infarkt-stromnetz-betreiberfuerchtenblackouts/100051643.html; https://taz.de/Erneuerbare-Energien/!6024030/; www.nius.de/articles/experte-zu-photovoltaikausbau-habecks-plaene-koennten-schonbald-zum-zusammenbruchder-
netze-fuehren/5137e3cd-09b7-4530–9b79- 010bf244d780), in den kommenden fünf Jahren als gesichert an, und welche Kosten werden negative Strompreise nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2028 verursachen (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?
Antwort (8–022 — Koeppen): „Ziel der Bundesregierung ist eine sichere, bezahlbare und treibhausgasneutrale Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dafür müssen erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen, die in der Vergangenheit konventionelle Kraftwerke beigesteuert haben, und die – ebenso wie die Abnehmer von elektrischem Strom – flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren. Das gilt für alle erneuerbaren Stromerzeuger, auch und gerade für Photovoltaikanlagen. Alle relevanten Anlagen werden daher in Zukunft mit intelligenten Messsystemen ausgestattet und für den Netzbetreiber sichtbar und steuerbar werden. Die Bundesregierung hat daher in der Wachstumsinitiative der Koalition vom 5. Juli 2024 wichtige Maßnahmen vereinbart, die auf eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem abzielen. So sollen unter anderem Hemmnisse der Flexibilisierung auf Angebots- und Nachfrageseite abgebaut, das Potenzial von Stromspeichern genutzt und die erneuerbaren Energien schrittweise weiter in den Markt integriert werden. Die Direktvermarktung soll konsequent entbürokratisiert, digitalisiert und massengeschäftstauglich ausgestaltet werden. Parallel hierzu soll die Leistungsschwelle, ab der die Direktvermarktung vorgesehen ist, in drei Schritten auf 25 Kilowatt abgesenkt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Schwelle für die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen für Netzbetreiber weiter abzusenken und die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich auszusetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet derzeit intensiv an der Umsetzung der Maßnahmen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen in ein zeitnahes Gesetzgebungsverfahren im Energiebereich aufgenommen werden.
Ungeachtet der Steuerbarkeit von Anlagen prüft der Verteilnetzbetreiber (VNB) vor dem Netzanschluss im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung deren lokale Auswirkung auf den sicheren Netzbetrieb; gegebenenfalls wird ein Netzausbau erforderlich. Dennoch kann im laufenden Betrieb eine Wirkleistungseinsenkung erforderlich werden. Dafür muss sowohl die Anlage steuerbar als auch der VNB steuerungsfähig sein.
Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen zu den Kosten der negativen Strompreise für die Jahre 2024 bis 2028 vor.”
Foto © Jens Koeppen
Sehr geehrter Jens Koeppen,
für wie dumm hält uns diese Bundesrerierung? Ich glaube noch dümmer als die Regierungspolitiger selber sind.
Vor einem Viertel Jahrhundert hat VEAG über die Regionalversorge eine Wärmenpumpenförderung . Als Projektentwickler regenerativer Energie war ich da nicht unschuldig. Nach dem Stand der Technik sind Wärmepumpen als Abschaltbare Verbraucher virtuelle Speichr. Das ging damals schon! Über die Rundsteuerung konnten einzelne Verbraucer zu und abgeschaltet werden. Damals war der Abschaltber Tarif 5 ct/kWh, da wegen der Abschaltbarkeit kein Leistungspreis zu zahlen war. Systemwidrig ist der Leistungspreis in den Arbeitspreis integriert worden. und auch Daraus hat sich die Fehlallokation der Strompreise verringert.
Das Problem ist nich vergütung des Stromes, sondern der Einspeisevorrang, der nun zu den Verwerfungen im System führt. Den Brief an Minister Gerber hatte ich Ihnen Dazu schon mal zur Kenntnis gegeben.
gerade in Ostdeutschland haen relativ viele Pumpspeicherkraftwerke. Und warum verliert der Eingespeiste Windkraftstrom beim Ausspeichern seinen Einspeisevorrang. PSW sind auf allefälle wirtschaftlicher als Batteriespeicher.
Warum wird das PSW Niederwartha nicht wieder auf volle Leistung gebraucht? Ausrede vom Gaskraftwerk gilt nicht mehr!