Kür­zlich wandte ich mich mit ein­er schriftlichen Frage zur Posi­tion der Bun­desregierung zu dem im Artikel der Märkischen Oderzeitung (26. Juni 2024, „Kreis opfert Sport­platz am OSZ für Lehrtech­nikum“) dargestell­ten Sachver­halt an die Bun­desregierung. Gern stelle ich Ihnen hier die Antwort zur Verfügung.

Frage: Wie posi­tion­iert sich die Bun­desregierung zu dem im Artikel der Märkischen Oderzeitung (26. Juni 2024, „Kreis opfert Sport­platz am OSZ für Lehrtech­nikum“ https://epaper.moz.de/schwedt/uckermark-anzeiger/26.06.2024 /B863D99E0404D127BB40D0A8621E87CF) dargestell­ten Sachver­halt, dass durch die treuhän­derische Ver­wal­tung der PCK Raf­finer­ie Schwedt durch die Bun­desnet­za­gen­tur die Weichen­stel­lun­gen für die Trans­for­ma­tion in Schwedt aus­ge­bremst wer­den, da die Bun­desnet­za­gen­tur nicht die notwendi­ge Fläch­enentschei­dung trifft, die Voraus­set­zung für konkrete Pla­nun­gen des Land­kreis­es zur Errich­tung des zen­tralen Lehrtech­nikums als Ergänzung des Ober­stufen­zen­trums in PCK-Nähe ist, und welche Per­spek­tiv­en wer­den für die Weit­er­führung der Treuhand­ver­wal­tung ab Herb­st 2024 gesehen?

Antwort: SF7-061 “Die Bun­desregierung befür­wortet das geplante Pro­jekt des Just-Tran­si­tion Fund in Schwedt. Denn die geplante Errich­tung eines Train­ings- und Tech­nolo­giezen­trums wäre für den Raf­finer­i­e­s­tandort ein wichtiger Schritt in Rich­tung Zukun­ft­sori­en­tierung und darüber hin­aus für die regionale Entwick­lung von großer Bedeu­tung. Auch die Bun­desnet­za­gen­tur als Treuhän­derin von Ros­neft Deutsch­land, die Mehrheit­seign­er der PCK-Raf­finer­ie GmbH ist, hat keine Bedenken gegen eine Ver­pach­tung des dafür vorge­se­henen Grund­stücks über den geforderten Zeitraum von 50 Jahren plus ein­er Ver­längerung­sop­tion von weit­eren 30 Jahren. Diese Ver­pach­tung wäre zudem auch nicht durch die Treuhän­derin genehmigungspflichtig.

Allerd­ings hat der Land­kreis darüber hin­aus zusät­zlich eine Absicherung im Grund­buch gefordert. Dies hätte eine Genehmi­gung durch die Treuhand­ver­wal­tung von Ros­neft Deutsch­land erfordert, weil dieser Eigen­tum­se­in­griff ein­er Über­tra­gung von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den sehr nahekommt. Die Treuhand­ver­wal­tung kann diese Genehmi­gung jedoch nicht erteilen, da sie nicht wie der Eigen­tümer nach freiem Ermessen han­deln kann, son­dern an Recht und Gesetz gebun­den ist. Nach § 17 Abs. 5 Satz 2 Energiesicherungs­ge­setz dür­fen Ver­mö­gens­ge­gen­stände nur veräußert wer­den, wenn dies für die den Wert­er­halt des Unternehmens erforder­lich ist.

Das hat zur Folge, dass die Investi­tio­nen des Land­kreis­es auf andere Art und Weise abgesichert wer­den müssten. Da es sich hier­bei um eine Frage der regionalen Entwick­lung han­delt, ist dafür primär das Land, gemein­sam mit dem Land­kreis, zuständig. Die Bun­desregierung bedauert, dass bish­er noch keine Lösung gefun­den wurde.

Die ange­ord­nete laufende Treuhand­ver­wal­tung endet am 10. Sep­tem­ber 2024. Die Bun­desregierung prüft derzeit die vor diesem Hin­ter­grund erforder­lichen Schritte.”

Foto © Jens Koeppen