Da die let­zte Antwort zum The­ma PCK neue Fra­gen aufwarf, habe ich nachge­fasst und eine weit­ere schriftliche Frage an die Bun­desregierung herange­tra­gen. Meine erneute Anfrage und die dazuge­hörige Antwort stelle ich Ihnen nach­fol­gend zur Verfügung.

Schriftliche Frage Nr. 7/278 von Jens Koep­pen MdB “Welche Ergeb­nisse haben die ggf. geführten Gespräche mit dem Eigen­tümer der Treuhan­dan­teile der PCK Raf­finer­ie GmbH zur Absicherung der in Aus­sicht ste­hen­den För­der­mit­tel ergeben (siehe Antwort der Bun­desregierung auf meine schriftliche Frage mit der Arbeit­snr. 7/061 aus dem Juli 2024), und welche konkreten Aus­las­tungswerte der PCK Raf­finer­ie Schwedt kon­nten seit Sep­tem­ber 2023 bis Mai 2024 fest­gestellt wer­den (bitte Liefer­quellen angeben und in Mil­lio­nen Ton­nen nach Monat­en aufschlüsseln)?”

Antwort der Bun­desregierung: 7–278 — Koep­pen — Antwort der Bun­desregierung “Nach Aus­tausch mit der Bun­desnet­za­gen­tur als Treuhän­derin gilt die rechtliche Auf­fas­sung der Bun­desregierung aus der Antwort auf die schriftliche Frage 7/061 vom 12. Juli 2024 weit­er­hin und unverän­dert: Die Treuhän­derin darf ein­er grund­buchrechtlichen Absicherung nicht zus­tim­men. Die Bun­desregierung befür­wortet aber grund­sät­zlich das geplante Pro­jekt des Just-Tran­si­tion Fund und hofft daher, dass ander­weit­ige Lösun­gen gefun­den wer­den kön­nen. Für die Beschaf­fung von Rohöl für die PCK Raf­finer­ie in Schwedt sind die Eigen­tümer der Raf­finer­ie RDG, Shell und Eni ver­ant­wortlich. Sie kaufen das Rohöl eigen­ständig, lassen es in der Raf­finer­ie ver­ar­beit­en und sor­gen jew­eils für den Ver­trieb der Pro­duk­te. Die Ver­sorgungsroute über den Hafen Ros­tock und die beste­hende Ros­tock-Schwedt Pipeline wurde entsprechend ihrer Kapaz­ität voll aus­ge­bucht. Die PCK-Raf­finer­ie wurde im Zeitraum von Sep­tem­ber 2023 bis Mai 2024 zusät­zlich über den Hafen Danzig und das pol­nis­che Pipeli­nesys­tem sowie mit kasachis­chem Rohöl über die Drusch­ba-Pipeline beliefert. Dat­en zur Aus­las­tung der Raf­finer­ie sind Betriebs- und Geschäfts­ge­heimnisse der Unternehmen. Anhand der Aus­las­tung lassen sich Rückschlüsse auf Umsatz und Gewinn ziehen. Die Nutzung vorhan­den­er Anla­gen ist ein im Zusam­men­hang mit der betrieblichen Tätigkeit ste­hen­der Umstand, der nicht Unbeteiligten offen­bart wer­den soll. Es ste­ht den beteiligten Unternehmen frei, die Aus­las­tung der Raf­finer­ie zu kom­mu­nizieren. Medi­en­bericht­en zufolge liegt die Aus­las­tung derzeit bei etwa 80%.”

Foto © Jens Koeppen