Zur Debatte über den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung erklärte für die Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der Vorsitzende Jens Koeppen:
„Wir haben jahrelang mit der SPD auf Bundesebene gestritten, damit die Möglichkeit geschaffen wird, 1000 Meter Abstand von der Wohnbebauung in den einzelnen Bundesländern festzuschreiben. In den Koalitionsverhandlungen war diese Maßnahme für die CDU ein ganz harter Punkt. Der zunehmende Akzeptanzverlust für die Energiewende und den Windkraftaufbau machen es dringend notwendig, dass klare Akzeptanzkriterien im gesamten Land Brandenburg festgeschrieben werden. Der vorgelegte Gesetzesentwurf muss jetzt ohne weitere Abstriche verabschiedet werden. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn wir die Menschen mitnehmen und wenn klare Kriterien für den Zubau der Energieerzeugungsanlagen eingehalten werden. Anlagen, die mittlerweile eine Höhe von über 250 Metern erreichen, dürfen nicht wie bisher in unmittelbarer Ortsnähe errichtet werden. Brandenburg muss weiterhin lebenswert bleiben!
Zudem muss sich die Landesregierung auf Bundesebene auch gegenüber der neuen Bundesregierung für eine Neuordnung der Verteilnetzentgelte einsetzen. Gegenwärtig zahlen die Brandenburger überproportional hohe Netzentgelte, weil der Verteilnetzausbau finanziell für die Erneuerbaren Energien allein durch die Menschen in den Standortgemeinden zu tragen ist. Die Brandenburger könnten mit Abschlägen von bis zu 3 Cent auf den kW-Strompreis rechnen, wenn eine bundesweite Umlage zum Tragen käme.
Die jetzige Aufteilung der Kostenwälzung der Verteilnetzentgelte ist seit dem Start der Energiewende unverändert und wird zunehmend ungerecht. Umso schneller der Zubau der EE-Anlagen vorangetrieben wird, umso schneller steigen die Verteilnetzentgelte in Brandenburg. Während bei den Übertragungsnetzentgelten ein bundesweiter Ausgleich vorgesehen ist, konnte eine Korrektur der Kostenübernahme für die Verteilnetze noch nicht festgeschrieben werden.“
Foto @ Jens Koeppen
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