Die angekündigten Überbrückungshilfen gehen an den Start. Mit den Überbrückungshilfen werden die Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen ergänzt. Das Zuschussprogramm gilt unabhängig von der Mitarbeiterzahl und richtet sich auch an Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise teilweise oder ganz einstellen mussten.
Für die Monate Juni bis August 2020 können Unternehmen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, gestaffelt nach dem tatsächlichen Umsatzeinbruch. Voraussetzung für den Höchstbetrag von 150.000 Euro ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens sechzig Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gelten die Höchstbeträge der “Soforthilfe”. Sind sie mit besonders hohen Fixkosten belastet, können sie auch höhere Zuschüsse erhalten.
Das Programm soll den am stärksten betroffenen Branchen helfen und ihren besonderen Anforderungen Rechnung tragen. Auch bei diesem Programm soll die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital. Ab dem 10. Juli werden bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.
Alle Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und im Überblick auch im beigefügten PDF: Überbrückungshilfe Faktenblatt
Quelle: BMWi
Bild @ Jens Koeppen
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