“Die von der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook betroffenen Verbraucher können sich noch bis zum 15. November 2020 für eine Entschädigung im Thomas-Cook-Portal der Bundesregierung anmelden.
Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die betroffenen Kunden freiwillig zu entschädigen.
Die Möglichkeit der kostenfreien, online-basierten Anmeldung für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft im November ab. Daher ist jetzt schnelles Handeln angesagt. Alle Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, sollten dies zeitnah nachholen.”
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich ein Wegweiser, der alle Informationen enthält und Hilfestellung gibt:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html
Die Internetseite trägt dazu bei, die Anmeldung zu erleichtern. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.
Bild @ Jens Koeppen
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