Rede im Plenum des Deutschen Bundestages, am 05.05.2021, TOP 5a, “Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften”.
– Videobeitrag & Auszug aus dem Plenarprotokoll –
Aus dem Plenarprotokoll:
Jens Koeppen (CDU/CSU):
Vielen Dank. — Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss der Debatte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die sich fürs deutsche Handwerk einsetzen, insbesondere beim Ehrenamt im deutschen Handwerk, die das ganze Kammersystem mit Leben erfüllen, bei den Ehrenamtlern in den Prüfungsausschüssen, aber auch bei denjenigen, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz so bürokratiefrei wie möglich geworden ist.
Insbesondere möchte ich mich bei meinen beiden Berichterstatterkollegen aus der Koalition, Astrid Grotelüschen und Sabine Poschmann, bedanken. Ich glaube, wir haben sehr gute Gespräche geführt. Die waren ergebnisorientiert, wie das beim Handwerk so üblich ist. Das kann auch so weitergehen.
Wir hatten zwei große Blöcke aus dem Weg zu räumen. Herr Müller, es ist anders, als Sie gesagt haben, nämlich dass man ein Gesetz macht, um ein Gesetz zu machen; denn es war notwendig. In der vergangenen Legislaturperiode hatten wir die Rückvermeisterung, sozusagen die Eintragung in die Anlage A. Da sind schlicht und ergreifend einige Nachträge notwendig geworden. Wir alle haben begrüßt, dass diese Rückvermeisterung stattfindet, egal ob wir damals der Auffassung waren, dass das sinnvoll ist oder nicht. Aber diese Rückvermeisterung war sinnvoll. Insbesondere auf dem Gebiet der Gefahrgeneigtheit gab es einige Dinge, die wir regeln mussten.
Der erste Schwerpunkt war ein umfangreicher Katalog, insbesondere mit Gewerkschaftsforderungen. Die Kollegin Poschmann hat es angesprochen: Die Tarifbindung im deutschen Handwerk ist verbesserungswürdig. — Das ist völlig klar. Unsere Frage war: Können wir Tarifbindung gesetzlich regeln? Wir haben lange darüber nachgedacht, wie das ginge. Wir sind dann zur Meinung gekommen, dass Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft ein hohes Gut sind.
(Thomas Lutze (DIE LINKE): Dafür braucht man aber Tarifpartner!)
- Sicherlich. — Aber wenn wir das vermeintlich über das Gesetz regeln wollen, kann es sein, dass wir das Kind mit dem Bade ausschütten. Da müssen wir natürlich vorsichtig sein. Tarifautonomie bleibt ein hohes Gut. Deswegen haben wir das so geregelt, wie es jetzt ist.
Ein zweiter großer Schwerpunkt — darauf will ich noch mal eingehen — war das Thema Gerüstbau. Herr Müller hat es angesprochen und es stark kritisiert. Aber das war notwendig; denn die Gefahrgeneigtheit war da. Insbesondere die Stuckateure, aber auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben sich dafür starkgemacht.
Was ist das Problem? Das Problem ist, dass es Gerüstbauer gibt, die das hauptberuflich machen, und welche, die das im Nebenerwerb oder im Nebenbaugewerk tun und es dann für sich selbst nutzen. Das war bisher die gängige Praxis. Das geht wegen der Gefahrgeneigtheit und der Rückvermeisterung — Eintragung in die Anlage A — so nun nicht mehr. Jetzt haben wir versucht, das so minimalinvasiv wie möglich zu regeln. Das ist uns, glaube ich, auch gelungen. Es ist uns gelungen, auch unbürokratisch, mit den wenigsten Eingriffen.
Wir haben es so vorgesehen, dass das am Ende in der guten Zusammenarbeit zwischen Zentralverband des Deutschen Handwerks und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes untergesetzlich geregelt wird. Der ZDH wird also bundeseinheitliche Leitlinien auf den Weg bringen, die für alle Handwerkskammern gültig sind. Danach sollen Meisterbetriebe, die im Gerüstbau praktisch tätig sind und nur für Dritte, also ohne für eigene Arbeiten, Gerüste aufstellen, eine Ausübungsberechtigung bekommen — in der Regel ohne Prüfung und so schnell und wohlwollend wie möglich. Das soll untergesetzlich geregelt werden. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Bürokratie meint.
Wenn der Kompromiss wirklich greift, würde die Rechtslage für die betroffenen Baugewerke nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist wie folgt aussehen: Arbeits- und Schutzgerüste für die eigenen Arbeiten aufzustellen, ist nach wie vor erlaubt. Auch das Überlassen dieser eigenen Einrüstung vom Elektriker, vom Maler, vom Stuckateur für die anderen ist erlaubt. Und — jetzt kommt es — das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten nur für Dritte — Klammer auf: die Gerüstbauer; Klammer zu — soll gemäß dieser Arbeitsberechtigung erfolgen und zulässig sein.
Ich glaube, das ist eine Regelung, die praktikabel ist. Damit haben wir auch alle, die daran beteiligt waren, im Großen und Ganzen versöhnt; es gibt hier und da noch ein paar Unzufriedene. Aber, ich glaube, das ist ganz gut gelungen. Wir hätte sagen können: Entweder wir lassen es so, oder wir machen eine komplett andere Regelung. — Aber, ich glaube, das ist lösungsorientiert und unkompliziert.
Ein herzlicher Dank noch mal an alle, die an dieser Novelle mitgearbeitet haben! Ich glaube, wir haben eine gute Novelle auf den Weg gebracht.
Vielen Dank.
Foto @ Jens Koeppen
Neueste Kommentare