Seit Mitte des vergangenen Jahres ist ein drastischer Preisanstieg für Nadelschnittholz zu verzeichnen. Bei Nadelschnittholzprodukten ist sogar eine Preissteigerung von durchschnittlich rund 100 % innerhalb eines Jahres zu beobachten. Hinzu kommen Lieferengpässe. Bauunternehmen können trotz guter Konjunktur keine neuen Aufträge mehr annehmen. Lieferengpässe sowie Preisanstiege sind aber auch für andere Baustoffe zu verzeichnen, wie zum Beispiel Dämmstoffe, Metallprodukte oder auch Farben.
Die Ursachen für die Entwicklungen sind vielschichtig. Waldschäden und Borkenkäferbefall reduzieren die Frischholz- und erhöhen die Schadholzmengen drastisch. Die Sägewerke haben aufgrund der Schadholzmengen ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Hinzu kommen Faktoren, die den internationalen Handel mit Holz als Rohstoff bremsen sowie Corona-bedingte Reduzierungen der Produktion und Störungen in den Lieferketten.
Klar ist: Um diesen Entwicklungen entschlossen zu begegnen, ist ein enges Zusammenwirken der relevanten Akteure in Bund, Ländern und der Wirtschaft selbst erforderlich. Ziel muss es sein, dass sich die Situation auf dem Rohstoffmarkt und in den Lieferketten entspannt und der wirtschaftliche Aufschwung dadurch nicht behindert wird. Im Mai 2021 kamen Vertreter aus Bauwirtschaft, Holzwirtschaft und dem Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium zu einem Runden Tisch zusammen. Dabei wurden Maßnahmen erarbeitet, die soweit sie in der Zuständigkeit des Bundes liegen, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen.
Einen Überblick über die wichtigsten Punkte stelle ich Ihnen nachfolgend gern zur Verfügung:
Die Einschlagsbegrenzung für Fichtenholz wird schnellstmöglich aufgehoben bzw. ausgesetzt. Die Steuererleichterungen für Waldbesitzer werden auf dem Weg eines Erlasses fortgeführt.
Im Rahmen von öffentlichen Bauaufträgen übernimmt die öffentliche Hand eine Vorbildrolle hinsichtlich des Umgangs mit steigenden bzw. volatilen Rohstoffpreisen und Versorgungsengpässen. Neben der Vereinbarung von Preisgleitklauseln in neuen und laufenden Vergabeverfahren sollte auch in bestehenden Verträgen der zulässige Spielraum im Rahmen des Haushalts- und Vergaberechts ausgeschöpft werden, um Preiserhöhungen in der Beschaffung von notwendigen Baustoffen soweit wie möglich auszugleichen.
Gleichzeitig ist ein Verzicht auf Konventionalstrafen sinnvoll, wenn die Rohstoffknappheit kausal für die verzögerte Leistung ist.
Zu einer Entlastung wird auch die Nutzung von lediglich verfärbtem, aber bautechnisch zulässigen Kalamitätsholzes führen. Das wegen nationaler und europäischer Baustandards bislang nicht nachgefragte Holz wurde vor allem exportiert. Dort, wo es bautechnisch unbedenklich ist, müssen entsprechende Normen und Standards angepasst werden.
Zusätzlich zur Verbesserung der Versorgung mit Holz und Holzprodukten aus heimischem Anbau, soll bei den Holz exportierenden Ländern dafür geworben werden, dass internationale Handelshemmnisse abgebaut werden. Gleiches gilt für andere Baustoffe und Vorprodukte.
Der angekündigte Ausbau der Kapazitäten durch die Sägeindustrie ist zu begrüßen. Möglichkeiten zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sollten umfassend genutzt werden. Um den akuten Engpass in der Bauwirtschaft zu reduzieren, ist eine fortlaufende und ausreichende Versorgung mit Frischholz im Verhältnis zur Verarbeitung von Schadholz von zentraler Bedeutung.
Waldbesitzer stehen bei der Vermarktung ihres Rohholzes zunehmend großen Abnehmern aus der holzverarbeitenden Industrie gegenüber. Insbesondere im Bereich der Sägewerke ist der Markt mittlerweile stark konsolidiert. Beide Seiten sollten effizient und gewinnbringend für beide Seiten zusammenarbeiten. Nur so kann langfristig die nachhaltige Wiederaufforstung und Waldbewirtschaftung gewährleistet werden.
Bei hohen Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen bieten Bundesregierung und Länder Corona-Unternehmenshilfen an, die von Unternehmen der Bauwirtschaft bereits in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung hat entschieden, das Programm Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Mittel- und langfristig müssen in der Klimapolitik Themen wie effiziente Waldbewirtschaftung, Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten oder die Nutzungskonkurrenz zwischen stofflicher und energetischer Verwertung stärker in den Blick genommen werden. Eine langfristige Versorgung mit dem Rohstoff Holz im Rahmen eines umfassenden Aufforstungsprogramms sowie der Nutzung der Waldressourcen muss sichergestellt werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist Aufgabe der gesamten Bundesregierung, der Länder und Kommunen, aber auch der Wirtschaft selbst.
Handelspolitische Maßnahmen wie Ausfuhrbeschränkungen und Strafzölle stellen keine geeigneten Maßnahmen dar. Unabhängig von ihrer rechtlichen Zulässigkeit widersprechen diese unserem Verständnis eines freien Welthandels und würden wahrscheinlich auch schädliche Gegenmaßnahmen nach sich ziehen.
Quelle: BMWi
Foto @ Jens Koeppen
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