Die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind vor knapp einem Jahr aufgetreten. Seitdem steht die Bekämpfung der Tierseuche im Vordergrund. Der Bund unterstützt die Bundesländer dabei mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Es ist klar: Die betroffenen Länder Brandenburg und Sachsen leisten sehr viel, für ganz Deutschland und auch die Europäische Union. Ein besonders wichtiges Thema bei der Eindämmung des Seuchengeschehens ist die Frage des Zaunbaus und dessen Finanzierung. Trotz der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder bei der Tierseuchenbekämpfung ist die Bundesregierung hier tätig geworden. So konnte in Brüssel erreicht werden, dass die Europäische Union sich umfangreich an den Kosten für die benötigten Zäune beteiligt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat inzwischen den Erstattungsantrag der Länder Brandenburg und Sachsen an die Kommission übersandt. Soweit die Kommission diesem Antrag in voller Höhe entspricht, würde die maximale Finanzhilfe ungefähr 7,6 Millionen Euro betragen.
Einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest stelle ich Ihnen hier gern zur Verfügung.
1. Information und Aufklärung
Der Bund setzt seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest. Denn der Faktor Mensch ist bei der Verbreitung der ASP ein großes Risiko.
• Wir informieren und sensibilisieren fortlaufend diejenigen, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hauschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen.
• Wir richten uns gezielt etwa an Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte, Reisende oder Fernfahrerinnen und Fernfahrer. Unter anderem mit Auslagen in verschiedenen Sprachen in Zügen oder durch mehrsprachige Plakate an Raststätten.
• Über das Bundesverteidigungs- und das Bundesgesundheitsministerium haben wir ebenfalls die Bundeswehr und Pflegekräfte sensibilisiert, die häufig innerhalb Europas grenzübertretend unterwegs sind.
• Zudem werden die landwirtschaftlichen Betriebe regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung strikt
eingehalten werden müssen.
2. Vorkehrungen für den Ernstfall
Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit wurden auch schon frühzeitig Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen.
• Wir haben mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz dafür gesorgt; dass die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall den Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete einschränken oder die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen beschränken können, um eine Verschleppung der ASP zu verhindern und ihre Bekämpfung zu erleichtern.
• Wir haben die Regelungen für Jäger erleichtert, sodass sie die Wildschweinbestände effektiver reduzieren können. So wurde die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben, was eine ganzjährige Bejagung des Schwarzwildes ermöglicht.
• Außerdem haben wir dafür gesorgt dass an den Autobahnen notwendige Absperrmaßnahmen sowie die Sicherung von Mülleimern auf Rastplätzen vorgenommen wurden und werden.
• im Moment forcieren wir die Einzäunung noch ungesicherter Abschnitte der wichtigsten Autobahnen.
• Darüber hinaus haben wir für den Einsatz des THWs und der Bundeswehr zur Unterstützung in den betroffenen Ländern gesorgt — für den Bau von Zäunen und die Fallwildsuche.
• Wir haben bei der EU-Kommission erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt.
• Inzwischen hat das BMEL den Erstattungsantrag der Länder Brandenburg und Sachsen mit den konkreten Ausgaben an die Kommission übersandt. Soweit die Kommission diesem Antrag in voller Höhe entspricht, würde die maximale Finanzhilfe ungefähr 7,6 Millionen Euro betragen.
• Und nicht zuletzt unterstützt das dem BMEL nachgeordnete Friedrich-Loeffler-Institut die Bundesländer umfassend bei der Ausbruchsaufklärung, der Diagnostik bis hin zur Beratung vor Ort.
3. Forschung zur Entwicklung von Impfstoffen
Zur Prävention gehört für uns auch, dass wir die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP unterstützen. Das Friedrich-Loeffler-Institut(FU) beteiligt sieh in unserem Auftrag seit vielen Jahren an den Forschungsaktivitäten zur ASP und zur· Impfstoffentwicklung. Über die wissenschaftlichen Studien hinaus ist das FLJ in die internationale Kommunikation mit regulatorischen Behörden eingebunden. So wurde kürzlich die Impfstoffthematik innerhalb der GlobaLAfrican Swine Fever Research Alliance (GARA) mit Zulassungsbehörden diskutiert. Es zeichnete sich aber sehr deutlich ab, dass bis zur Zulassung des ersten Impfstoffes noch ein weiter Weg zurückzulegen ist.
4. Erhalt der Möglichkeiten für den Export
Für unsere. Landwirtinnen und Landwirte ist es besonders wichtig, dass wir die Möglichkeiten für den Export von Schweinefleisch erhalten bzw. wieder ermöglichen Dazu sind wir in intensiven Verhandlungen mit zahlreichen Drittländern.
• Vereinbarungen konnten mit einigen Drittländern wie Kanada, Singapur, Vietnam, Bosnien und Herzegowina und Montenegro erreicht werden. Hier wurden die Veterinärbescheinigungen angepasst sowie Zusatzbescheinigungen erstellt und an die Länder versandt. Bei Bedarf erstellt BMEL zur Unterstützung der Länder Auslegungshinweise für die Zertifizierenden vor Ort. Die Ausbrüche der ASP bei Hausschweinebeständen haben usere Verhandlungsposition deutlich erschwert, dennoch werden dort, wo noch keine Regionalisierung erreicht wurde insbesondere im asiatischen Raum (u.a. Volksrepublik China, Japan, Republik Korea, Malaysia und Philippinen) — die Verhandlungen mit Nachdruck fortgesetzt.
Quelle: BMEL
Foto @ Jens Koeppen
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