Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 — in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent.
Kürzlich wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit werden die Renten zum 1. Juli 2022 erhöht und außerdem zwei Inhalte aus dem Ampel-Koalitionsvertrag zur Rente umgesetzt – der sogenannte Nachholfaktor wird wieder eingesetzt und Verbesserungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten auf den Weg gebracht.
Der Rentenwert erhöht sich dann im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der Rentenwert Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. So kommt die Rentenangleichung einen weiteren Schritt voran – sie wird spätestens zum 1. Juli 2024 vollständig abgeschlossen sein. Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind dabei die Angleichungsschritte relevant, die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegt wurden.
Wiedereinführung des Nachholfaktors
Der Nachholfaktor bei der Rentenanpassung wird wieder eingesetzt. Das heißt, die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrechnet. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent für das Sicherungsniveau beachtet.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten
Mit dem Gesetz sollen auch diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Erwerbsminderungsrenten werden ab dem 1. Juli 2024 für diesen Personenkreis erhöht – etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon.
Denn für Neurentner wurden die Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Jahren durch mehrere gesetzliche Verbesserungen für Neurentner deutlich erhöht. Das heißt Personen, die zum Einführungszeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht oder nur teilweise erfasst.
Quelle: www.bundesregierung.de
Foto © Jens Koeppen
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