Der Haushalt­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages hat in sein­er Bere­ini­gungssitzung für inves­tive Kul­tur­maß­nah­men im Inland Haushaltsmit­tel im Bun­de­shaushalt 2023 vorge­se­hen. Ziel der Förderung sind inves­tive Maß­nah­men wie zum Beispiel Mod­ernisierung, Sanierung, Restau­rierung, Um- oder Neubaut­en bei kul­turellen Ein­rich­tun­gen, Objek­ten und Kul­tur­denkmälern sowie Ausstel­lun­gen von gesamt­staatlich­er Relevanz.

Auf Grund­lage der beige­fügten Förder­hin­weise wird zunächst geprüft, ob das Vorhaben grund­sät­zlich für eine Förderung im Rah­men von Kul­tur­In­vest in Frage kommt. Die entsprechen­den Förder­hin­weise, die FAQs sowie das For­mu­lar für eine Vorhaben­prü­fung stelle ich Ihnen nach­fol­gend gern zur Verfügung.

2023-03-10 Vorhabenüber­sicht Kul­tur­In­vest 2023-Formular

FAQs Förder­hin­weise Kul­tur­In­vest 2023

2023-03-10 Vorhabenüber­sicht Kul­tur­In­vest 2023-Formular

Eine Antrag­stel­lung erfol­gt über die E‑Mail-Adresse KulturInvest@bkm.bund.de. Oder postal­isch an:

Die Beauf­tragte der Bun­desregierung für Kul­tur und Medien

- Refer­at K 55 / K 54 -

Post­fach 17 02 86, 53028 Bonn

Die Auswahlun­ter­la­gen müssen bis spätestens Fre­itag, den 16. Juni 2023 ein­gere­icht werden.

Bei uns in der Region gibt es viele kul­turelle Ein­rich­tun­gen sowie Objek­te und Kul­tur­denkmäler, die durch eine Förderung unter­stützt und noch attrak­tiv­er gemacht wer­den kön­nten. Der Erhalt und die Förderung des kul­turellen Lebens trägt dazu bei, den ländlichen Raum zu einem inter­es­san­ten, anziehen­den Wohn- und Leben­sort für die Men­schen zu machen. Auch der Touris­mus wird durch ein lebendi­ges kul­turelles Ange­bot noch ein­mal gestärkt. Ich würde mich daher freuen, wenn auch für unsere Kul­turszene zahlre­iche Anträge ein­gere­icht und pos­i­tiv bew­ertet werden.

Foto © Jens Koeppen