Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung für investive Kulturmaßnahmen im Inland Haushaltsmittel im Bundeshaushalt 2023 vorgesehen. Ziel der Förderung sind investive Maßnahmen wie zum Beispiel Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubauten bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz.
Auf Grundlage der beigefügten Förderhinweise wird zunächst geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen von KulturInvest in Frage kommt. Die entsprechenden Förderhinweise, die FAQs sowie das Formular für eine Vorhabenprüfung stelle ich Ihnen nachfolgend gern zur Verfügung.
2023-03-10 Vorhabenübersicht KulturInvest 2023-Formular
FAQs Förderhinweise KulturInvest 2023
2023-03-10 Vorhabenübersicht KulturInvest 2023-Formular
Eine Antragstellung erfolgt über die E‑Mail-Adresse KulturInvest@bkm.bund.de. Oder postalisch an:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Referat K 55 / K 54 -
Postfach 17 02 86, 53028 Bonn
Die Auswahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, den 16. Juni 2023 eingereicht werden.
Bei uns in der Region gibt es viele kulturelle Einrichtungen sowie Objekte und Kulturdenkmäler, die durch eine Förderung unterstützt und noch attraktiver gemacht werden könnten. Der Erhalt und die Förderung des kulturellen Lebens trägt dazu bei, den ländlichen Raum zu einem interessanten, anziehenden Wohn- und Lebensort für die Menschen zu machen. Auch der Tourismus wird durch ein lebendiges kulturelles Angebot noch einmal gestärkt. Ich würde mich daher freuen, wenn auch für unsere Kulturszene zahlreiche Anträge eingereicht und positiv bewertet werden.
Foto © Jens Koeppen
Hallo Herr Köppen,
für die Orgel im Dom zu Halberstadt hatten wir in diesem Jahr eine Förderung für die Restaurierung beantragt. Leider wurden wir nicht berücksichtigt. Werden auch im Jahr 2024 wieder Mittel im Rahmen des Förderprogramms KuturInvest zur Verfügung stehen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.