Das Öl- und Gasheizungsver­bot der Bundesregierung

Ab dem 1. Jan­u­ar 2024 sollen nur noch Heizun­gen einge­baut wer­den, die zu min­destens 65 Prozent aus erneuer­baren Energien gespeist wer­den. Bis 2045 sollen die Heizun­gen voll­ständig auf den Ein­satz fos­siler Energien verzichten.
Danach sind im Neubau und Bestand die fol­gen­den Erfül­lung­sop­tio­nen möglich:

• Wärmepumpe
• Anschluss an ein Wärmenetz
• bei beson­ders gedämmten Gebäu­den Ein­bau ein­er Stromdirektheizung
• Solarther­mis­che Anlage
• Heizungsan­lage zur Nutzung von Wasserstoff
• Wärmepumpen-Hybridheizung
• Im Bestand sind darüber hin­aus auch Heizungsan­la­gen zuläs­sig, die mit fes­ter, flüs­siger oder gas­för­miger Bio­masse betrieben werden.

Während es in der Geset­zes­be­grün­dung heißt, dass die Verpflich­tung tech­nolo­gie­of­fen umge­set­zt wer­den kann, laufen die Regelun­gen zur Umstel­lung der Wärmev­er­sorgung let­z­tendlich auf den Ein­bau von Wärmepumpen hin­aus. Beispiel­sweise gibt es bish­er gar keine Wasser­stoffin­fra­struk­tur, oder der Auf­bau kom­mu­naler Wärmenet­ze ist gegen­wär­tig nicht im Ansatz abschätzbar. Erk­lärtes Ziel der Bun­desregierung ist es auch, dass 5 Mil­lio­nen Wärmepumpen bis 2030 in Deutsch­land instal­liert sind.

1. Zu schnell in eine Tech­nolo­gie, die für viele Gebäude­typen nicht geeignet ist!

Gegen­wär­tig wird 80 Prozent der Wär­me­n­ach­frage durch fos­sile Energien gedeckt. Während der Anteil von Wärmepumpen gegen­wär­tig 3 Prozent aus­macht­en, beträgt der Anteil der Gasheizun­gen 50 Prozent und der Anteil von Ölheizun­gen 25 Prozent in Deutsch­land. Für eine Umstel­lung fehlt es an kostengün­sti­gen Tech­nolo­gieal­ter­na­tiv­en, an Fachkräften für den Ein­bau von Wärmepumpen und auch die Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Aus­baube­darf der
Verteil­net­ze sind nicht gek­lärt. Für viele Gebäude (ältere Gebäude, mehrgeschos­sige Gebäude) ist diese Tech­nolo­gie aber tech­nisch nicht geeignet, d.h. das Wärmeergeb­nis bleibt hin­ter dem notwendi­gen Heiz-Ergeb­nis zurück. Finanziell ist der Ein­bau zudem für viele auch nicht darstell­bar, da der Ein­bau ein­er Wärmepumpe oft­mals zusät­zlich umfan­gre­iche Umbauar­beit­en (Flächen­heizung im Fuß­bo­den) und Sanierun­gen (Däm­mung von Gebäude­hülle, Dach und Keller) notwendig macht. Zudem ist der Ein­bau von Wärmepumpen mit einem erblichen Flächenbe­darf im Außen­bere­ich verbunden.

2. Unzuläs­siger Ein­griff ins Eigentum

Zur Umset­zung des Geset­zes sind bei kaput­ten Heizun­gen Investi­tio­nen von 30.000 — 100.000 Euro pro Wohnein­heit notwendig. Begrün­det wer­den die restrik­tiv­en Vor­gaben mit zu erwartenden höheren Kosten für fos­silen Energien durch den EU-Emis­sion­shan­del. Fakt ist: dass der Preis der Energien nicht auss­chließlich vom Emis­sion­shan­del bes­timmt wird und dass die Eigen­tümer schon jet­zt Wirtschaftlichkeits­berech­nun­gen ihrer Heizung vornehmen und entsprechende Investi­tion­sentschei­dun­gen tre­f­fen. Mit der Aus­gestal­tung des Geset­zes wird nicht nur extrem kurzfristig die Tech­nolo­giefrei­heit eingeschränkt, son­dern auch finanzielle Las­ten aufge­bürdet. Dabei sind nach der Abschal­tung der deutschen Atom­kraftwerke und dem hohen Anteil von Kohle­strom und auch Gas im deutschen Strom­mix die klimapoli­tis­chen Effek­te des geplanten Öl- und Gasheizungsver­bots und die Fokussierung auf strom­be­triebene Wärmepumpen stark anzuzweifeln.

3. Kom­mu­nale Wärme­pla­nun­gen fehlen, damit ent­fall­en Technologieoptionen

Der Ver­weis, dass Däne­mark bere­its 2013 Öl- und Gasheizun­gen als Option für die Wärmev­er­sorgung aus­geschlossen hat, hinkt nicht nur struk­tur­poli­tisch. Däne­mark hat bere­its 1979 die Verpflich­tung zur Auf­stel­lung kom­mu­naler Wärme­pla­nun­gen ver­ab­schiedet. Vor Ort bedeutet das, dass es mehrere Erfül­lung­sop­tio­nen gibt, um ohne Öl- und Gasheizun­gen die Woh­nung heizen zu kön­nen. In Deutsch­land fehlt diese Vor­gabe, d.h. die teure Wärmepumpe muss als Option gewählt wer­den, weil man nicht weiß, ob und wann ein Anschluss an ein Fern- oder Nah­wärmenetz möglich wird.

4. Keine Aus­sage dazu, woher der zusät­zliche Strom kom­men soll

Experten gehen davon aus, dass die angestrebten 5 Mio. Wärmepumpen den Strombe­darf und die Spitzen­last um 12–45 GW gesicherte Erzeu­gungsleis­tung erhöhen. Das entspricht 15–56 Prozent der heuti­gen Spitzen­last. Es ist unklar, wie dieser zusät­zliche Bedarf sichergestellt wird, welche sauberen Energiequellen nach der Abschal­tung der Kernkraftwerke hier­für zur Ver­fü­gung ste­hen und wie sich die Stromkosten dadurch ins­ge­samt für die Ver­brauch­er erhöhen.
Auch der Aus­baube­darf und die damit ver­bun­de­nen Kosten der Verteil­net­ze im Zusam­men­hang mit dem Zubau von Wärmepumpen wur­den noch nicht von der Bun­desregierung betrachtet.

5. Was hal­ten die Kam­mern und Ver­bände von den Ideen der Ampel?

Fachver­band SHK (San­itär, Heizung, Klemp­n­er, Kli­ma Bran­den­burg): Die Umstel­lung kön­nte in Bran­den­burg 38 Jahre dauern, pro Jahr kön­nte das SHK-Handw­erk max­i­mal 12.000 Anla­gen ver­bauen – bei uns gibt es aber 456.000 Gebäude mit Öl- oder Gasheizun­gen. Hinzu kom­men Prob­leme wie: Fehlende Fachkräfte, Lief­er­eng­pässe bei Mate­r­i­al, hohe Investi­tion­skosten, Ver­al­teter Wohngebäudebestand

Handw­erk­skam­mer Cot­tbus: Nur 50% aller Gebäude in Deutsch­land wären auf den effizien­ten Ein­satz ein­er Wärmepumpe vor­bere­it­et, weil sie zum Zeit­punkt des Baus ohne verpflich­t­ende Effizien­z­s­tan­dards errichtet wur­den Die Aus­nahme für Men­schen ab 80 Jahren ist nur bed­ingt hil­fre­ich, da bere­its mit Ein­tritt ins Rentenal­ter die Kred­it­fi­nanzierung schwieriger wird.

Ver­braucherzen­trale Bran­den­burg: Inhalte der GEG-Nov­el­le sind aktuell sehr oft The­ma, ins­beson­dere bei der bun­des­ge­förderten Energies­par­ber­atung. Bürg­er haben extrem hohen Beratungs­be­darf – das zeigt die großen Auswirkun­gen des Geset­zes und die Unsicher­heit der Menschen.

Ver­band Kom­mu­naler Unternehmen e.V.: Tech­nol­o­gis­che Vor­festle­gun­gen sind abzulehnen. Uner­lässlich ist es, das GEG mit dem geplanten Wärme­pla­nungs­ge­setz zu verzah­nen und außer­dem das Inkraft­treten des GEG auf 2027 zu ver­schieben. Neben Wasser­stoff soll­ten auch seine Derivate und grüne Gase (Bio­methan und syn­thetis­ches Methan) nach 2045 genutzt wer­den dürfen.

Bran­den­bur­gis­che Inge­nieurkam­mer: Hoher Anteil der Erneuer­baren bei Wärmev­er­sorgung ist grund­sät­zlich zu begrüßen. Umset­zung ist beim Neubau allerd­ings viel ein­fach­er als beim Gebäudebe­stand. Regen­er­a­tive Wärmeerzeu­gung ist nur dann effizient und sin­nvoll ein­set­zbar, wenn damit auch eine ener­getis­che Ertüch­ti­gung der Gebäude ein­herge­ht (was wiederum auch zu Miet­steigerun­gen führen würde). Bei der 65%-EE Vor­gabe sollte es gle­ich­berechtigte, tech­nolo­gien­eu­trale Erfül­lungsmöglichkeit­en geben. Das GEG fördert aber lediglich die Wärmepumpe und ist dem­nach nicht technologieneutral.

Bauin­dus­trie­ver­band Ost e.V.: Energiewende im Gebäude­sek­tor kann nur gelin­gen, wenn ver­schiedene kli­ma­neu­trale Energi­eträger, Infra­struk­turen und Tech­nolo­gien zusam­men­spie­len (Tech­nolo­gie­of­fen­heit), weil der Gebäudebe­stand eben auch sehr het­ero­gen ist. Aber GEG verengt den Blick zu sehr.

aktion.cdu.de/fair-heizen

Foto © CDU Deutschland