Das Öl- und Gasheizungsverbot der Bundesregierung
Ab dem 1. Januar 2024 sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Bis 2045 sollen die Heizungen vollständig auf den Einsatz fossiler Energien verzichten.
Danach sind im Neubau und Bestand die folgenden Erfüllungsoptionen möglich:
• Wärmepumpe
• Anschluss an ein Wärmenetz
• bei besonders gedämmten Gebäuden Einbau einer Stromdirektheizung
• Solarthermische Anlage
• Heizungsanlage zur Nutzung von Wasserstoff
• Wärmepumpen-Hybridheizung
• Im Bestand sind darüber hinaus auch Heizungsanlagen zulässig, die mit fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse betrieben werden.
Während es in der Gesetzesbegründung heißt, dass die Verpflichtung technologieoffen umgesetzt werden kann, laufen die Regelungen zur Umstellung der Wärmeversorgung letztendlich auf den Einbau von Wärmepumpen hinaus. Beispielsweise gibt es bisher gar keine Wasserstoffinfrastruktur, oder der Aufbau kommunaler Wärmenetze ist gegenwärtig nicht im Ansatz abschätzbar. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es auch, dass 5 Millionen Wärmepumpen bis 2030 in Deutschland installiert sind.
1. Zu schnell in eine Technologie, die für viele Gebäudetypen nicht geeignet ist!
Gegenwärtig wird 80 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Energien gedeckt. Während der Anteil von Wärmepumpen gegenwärtig 3 Prozent ausmachten, beträgt der Anteil der Gasheizungen 50 Prozent und der Anteil von Ölheizungen 25 Prozent in Deutschland. Für eine Umstellung fehlt es an kostengünstigen Technologiealternativen, an Fachkräften für den Einbau von Wärmepumpen und auch die Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbaubedarf der
Verteilnetze sind nicht geklärt. Für viele Gebäude (ältere Gebäude, mehrgeschossige Gebäude) ist diese Technologie aber technisch nicht geeignet, d.h. das Wärmeergebnis bleibt hinter dem notwendigen Heiz-Ergebnis zurück. Finanziell ist der Einbau zudem für viele auch nicht darstellbar, da der Einbau einer Wärmepumpe oftmals zusätzlich umfangreiche Umbauarbeiten (Flächenheizung im Fußboden) und Sanierungen (Dämmung von Gebäudehülle, Dach und Keller) notwendig macht. Zudem ist der Einbau von Wärmepumpen mit einem erblichen Flächenbedarf im Außenbereich verbunden.
2. Unzulässiger Eingriff ins Eigentum
Zur Umsetzung des Gesetzes sind bei kaputten Heizungen Investitionen von 30.000 — 100.000 Euro pro Wohneinheit notwendig. Begründet werden die restriktiven Vorgaben mit zu erwartenden höheren Kosten für fossilen Energien durch den EU-Emissionshandel. Fakt ist: dass der Preis der Energien nicht ausschließlich vom Emissionshandel bestimmt wird und dass die Eigentümer schon jetzt Wirtschaftlichkeitsberechnungen ihrer Heizung vornehmen und entsprechende Investitionsentscheidungen treffen. Mit der Ausgestaltung des Gesetzes wird nicht nur extrem kurzfristig die Technologiefreiheit eingeschränkt, sondern auch finanzielle Lasten aufgebürdet. Dabei sind nach der Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke und dem hohen Anteil von Kohlestrom und auch Gas im deutschen Strommix die klimapolitischen Effekte des geplanten Öl- und Gasheizungsverbots und die Fokussierung auf strombetriebene Wärmepumpen stark anzuzweifeln.
3. Kommunale Wärmeplanungen fehlen, damit entfallen Technologieoptionen
Der Verweis, dass Dänemark bereits 2013 Öl- und Gasheizungen als Option für die Wärmeversorgung ausgeschlossen hat, hinkt nicht nur strukturpolitisch. Dänemark hat bereits 1979 die Verpflichtung zur Aufstellung kommunaler Wärmeplanungen verabschiedet. Vor Ort bedeutet das, dass es mehrere Erfüllungsoptionen gibt, um ohne Öl- und Gasheizungen die Wohnung heizen zu können. In Deutschland fehlt diese Vorgabe, d.h. die teure Wärmepumpe muss als Option gewählt werden, weil man nicht weiß, ob und wann ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz möglich wird.
4. Keine Aussage dazu, woher der zusätzliche Strom kommen soll
Experten gehen davon aus, dass die angestrebten 5 Mio. Wärmepumpen den Strombedarf und die Spitzenlast um 12–45 GW gesicherte Erzeugungsleistung erhöhen. Das entspricht 15–56 Prozent der heutigen Spitzenlast. Es ist unklar, wie dieser zusätzliche Bedarf sichergestellt wird, welche sauberen Energiequellen nach der Abschaltung der Kernkraftwerke hierfür zur Verfügung stehen und wie sich die Stromkosten dadurch insgesamt für die Verbraucher erhöhen.
Auch der Ausbaubedarf und die damit verbundenen Kosten der Verteilnetze im Zusammenhang mit dem Zubau von Wärmepumpen wurden noch nicht von der Bundesregierung betrachtet.
5. Was halten die Kammern und Verbände von den Ideen der Ampel?
Fachverband SHK (Sanitär, Heizung, Klempner, Klima Brandenburg): Die Umstellung könnte in Brandenburg 38 Jahre dauern, pro Jahr könnte das SHK-Handwerk maximal 12.000 Anlagen verbauen – bei uns gibt es aber 456.000 Gebäude mit Öl- oder Gasheizungen. Hinzu kommen Probleme wie: Fehlende Fachkräfte, Lieferengpässe bei Material, hohe Investitionskosten, Veralteter Wohngebäudebestand
Handwerkskammer Cottbus: Nur 50% aller Gebäude in Deutschland wären auf den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe vorbereitet, weil sie zum Zeitpunkt des Baus ohne verpflichtende Effizienzstandards errichtet wurden Die Ausnahme für Menschen ab 80 Jahren ist nur bedingt hilfreich, da bereits mit Eintritt ins Rentenalter die Kreditfinanzierung schwieriger wird.
Verbraucherzentrale Brandenburg: Inhalte der GEG-Novelle sind aktuell sehr oft Thema, insbesondere bei der bundesgeförderten Energiesparberatung. Bürger haben extrem hohen Beratungsbedarf – das zeigt die großen Auswirkungen des Gesetzes und die Unsicherheit der Menschen.
Verband Kommunaler Unternehmen e.V.: Technologische Vorfestlegungen sind abzulehnen. Unerlässlich ist es, das GEG mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz zu verzahnen und außerdem das Inkrafttreten des GEG auf 2027 zu verschieben. Neben Wasserstoff sollten auch seine Derivate und grüne Gase (Biomethan und synthetisches Methan) nach 2045 genutzt werden dürfen.
Brandenburgische Ingenieurkammer: Hoher Anteil der Erneuerbaren bei Wärmeversorgung ist grundsätzlich zu begrüßen. Umsetzung ist beim Neubau allerdings viel einfacher als beim Gebäudebestand. Regenerative Wärmeerzeugung ist nur dann effizient und sinnvoll einsetzbar, wenn damit auch eine energetische Ertüchtigung der Gebäude einhergeht (was wiederum auch zu Mietsteigerungen führen würde). Bei der 65%-EE Vorgabe sollte es gleichberechtigte, technologieneutrale Erfüllungsmöglichkeiten geben. Das GEG fördert aber lediglich die Wärmepumpe und ist demnach nicht technologieneutral.
Bauindustrieverband Ost e.V.: Energiewende im Gebäudesektor kann nur gelingen, wenn verschiedene klimaneutrale Energieträger, Infrastrukturen und Technologien zusammenspielen (Technologieoffenheit), weil der Gebäudebestand eben auch sehr heterogen ist. Aber GEG verengt den Blick zu sehr.
Foto © CDU Deutschland
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