Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Januar 2024 Haushaltsmittel für investive Kulturmaßnahmen im Inland im Bundeshaushalt 2024 vorgesehen. Entsprechend wird für das Förderverfahren „KulturInvest“ eine neue Förderrunde im Jahr 2024 angestrebt.
Mit Blick auf eine mögliche Förderung sind zunächst hinreichend konkrete Projektangaben im Rahmen einer Interessensbekundung bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu machen. Dies geschieht im Rahmen einer Online-Abfrage.
Auf Grundlage der beigefügten Förderhinweise werden die in der Online-Abfrage dargelegten Angaben zunächst dahingehend geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen von „KulturInvest“ in Frage kommen kann. Förderhinweise KulturInvest 2024
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Erläuterungen (FAQ), die ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Eventuell aufkommende Rückfragen können gegebenenfalls damit bereits beantwortet werden. FAQ KulturInvest 2024
Sollten weitere Fragen zum Förderverfahren bestehen, können diese E‑Mail-Adresse KulturInvest@bkm.bund.de gerichtet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens keine Vorab-Einzelfallprüfung/-beratung vorgenommen werden kann.
Die Online-Interessenbekundung ist bis spätestens Freitag, den 14. Juni 2024 (digitale Absendung der Abfrage) abzuschließen.
Die Eintragungen für die Interessbekundung können Sie auf der folgenden Website vornehmen: https://survey.bmi.bund.de/index.php/548396?lang=de
Foto © Jens Koeppen
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