Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge mit ein­er tech­nisch zuläs­si­gen Gesamt­masse (tzGm) von mehr als 3,5 Ton­nen. Diese Maß­nahme wurde von der Bun­desregierung beschlossen. Sie bet­rifft den gewerblichen Güter­verkehr und führt zu erhe­blichen Mehrbe­las­tun­gen für die heimis­chen Unternehmen. Ger­ade in der ohne­hin schon wirtschaftlich enorm anges­pan­nten Sit­u­a­tion ver­schärft die Ampel erneut die Wet­tbe­werb­spo­si­tion unser­er Wirtschaft.

Maut-Ein­nah­men und Verwendung

Die Maut-Ein­nah­men wer­den sich 2024 von 7,8 Mil­liar­den Euro auf rund 15 Mil­liar­den Euro ver­dop­peln. Bis 2027 erwartet der Staat Mehrein­nah­men von 30 Mil­liar­den Euro. Aber: Trotz der jährlichen Mehrein­nah­men von etwa 7,4 Mil­liar­den Euro durch die Lkw-Maut fließen nur drei Mil­liar­den Euro in den Verkehrse­tat (haupt­säch­lich in die Schiene). Der Großteil der Ein­nah­men wird von der Ampel zum Stopfen all­ge­mein­er Haushalt­slöch­er verwendet.

Handw­erk­er­aus­nahme

Um kleine Unternehmen wie Handw­erks­be­triebe zu ent­las­ten, wurde die soge­nan­nte “Handw­erk­er­aus­nahme” beschlossen, die meis­ten Trans­porte von Handw­erk­sun­ternehmen von der Mautpflicht befre­it. Das Bun­de­samt für Logis­tik und Mobil­ität (BALM) hat eine Liste von Berufen veröf­fentlicht, für die diese Aus­nah­meregelung gilt.

Diese Liste kann jedoch aus Sicht der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion keines­falls als abgeschlossen betra­chtet wer­den. Vielmehr müssen alle gewerblichen Tätigkeit­en ein­be­zo­gen wer­den, die handw­erksmäßig erbracht wer­den und typ­is­cher­weise mit Trans­portauf­gaben ver­bun­den sind. So muss auch der gewerbliche nicht-land­wirtschaftliche Garten­bau, der vor- oder nachge­lagerte Bere­ich der Land­wirtschaft, das bürg­er­schaftliche Engage­ment der Tafeln, Haus­meis­terser­vice, Energiev­er­sorgung, Entsorgung, Messe­bau und andere ver­gle­ich­bare Tätigkeit­en von der Mautpflicht befre­it wer­den. Ger­ade für diese kleinen oder häu­fig mit­tel­ständisch geprägten Betriebe gilt es unnötige Bürokratie und zusät­zliche Kosten zu vermeiden.

Die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion hat sich in den ver­gan­genen Monat­en für die Ausweitung der Handw­erk­er­aus­nahme einge­set­zt. Unter anderem haben wir in diesem Zusam­men­hang den Antrag „Rechtssicher­heit schaf­fen und für mehr Gerechtigkeit sor­gen – Die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 auf leichte Nutz­fahrzeuge darf keine Beruf­s­gruppe benachteili­gen“ eingebracht.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

Foto © Jens Koeppen