Klar ist, das Parlament muss kleiner werden. Mit den Fraktionen der Ampel waren wir uns immer einig, dass die Zahl der Abgeordneten verringert werden muss. Wir haben der Ampel hierzu in der laufenden Wahlperiode mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Ampel hat diese Vorschläge aber komplett abgelehnt und stattdessen ein Wahlrecht verabschiedet, das vom Bundesverfassungsgericht in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt wurde. Damit ist der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten, vor dem Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß gescheitert. (Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gegen die Wahlrechtsreform der Ampel geklagt, da wir sowohl das Verfahren der Zweitstimmendeckung als auch den Wegfall der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig gehalten haben.)
Auch wenn das von uns ebenfalls angegriffene sog. „Zweitstimmendeckungsverfahren“ vom Bundesverfassungsgericht für vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen wurde, bleiben wir bei unserer Auffassung, dass dieses Verfahren bei der nächsten Bundestagswahl zu einer unangemessenen Benachteiligung insbesondere von Wahlkreisbewerbern der CDU und der CSU führen wird. Das Wahlkreismandat wird nach dem neuen Ampel-Wahlrecht entwertet. Damit schadet die Ampel dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag. Insbesondere die Direktmandate spielen eine wichtige Rolle bei der Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie. Bei Bundestagswahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen. Die Abgeordneten, die ein Direktmandat erhalten, sind insbesondere dafür verantwortlich, die Interessen der Menschen in ihrem Wahlkreis (ihrer Heimatregion) im Bundestag zu vertreten. Sie sind direkt für die Anliegen ihrer Wahlkreise zuständig. Durch das Wahlrecht der Ampel, verliert das Direktmandat und damit der Wählerwille an Bedeutung. Daher ist es ein wichtiges politisches Ziel der Union, das Wahlkreismandat in der nächsten Wahlperiode wieder in seiner Bedeutung zu stärken.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Details der 5 %-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Die Union hat der Ampelkoalition angeboten, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.
CDU/CSU-Bundestagesfraktion
Foto © Jens Koeppen
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