Meine schriftliche Frage an die Bundesregierung (Frage Nr. 8/022): „Inwiefern sieht die Bundesregierung die Stabilität des Stromnetzes, die nach Auffassung von Experten bei einem weiteren ungebremsten Ausbau insbesondere von nicht steuerbaren Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Zunahme von Zeiten mit negativen Strompreisen gefährdet ist (vgl. www.handelsblatt.com /politik/deutschland/energieangst-vor-solar-infarkt-stromnetz-betreiberfuerchtenblackouts/100051643.html; https://taz.de/Erneuerbare-Energien/!6024030/; www.nius.de/articles/experte-zu-photovoltaikausbau-habecks-plaene-koennten-schonbald-zum-zusammenbruchder-
netze-fuehren/5137e3cd-09b7-4530–9b79- 010bf244d780), in den kommenden fünf Jahren als gesichert an, und welche Kosten werden negative Strompreise nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2028 verursachen (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?
Antwort (8–022 — Koeppen): „Ziel der Bundesregierung ist eine sichere, bezahlbare und treibhausgasneutrale Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dafür müssen erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen, die in der Vergangenheit konventionelle Kraftwerke beigesteuert haben, und die – ebenso wie die Abnehmer von elektrischem Strom – flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren. Das gilt für alle erneuerbaren Stromerzeuger, auch und gerade für Photovoltaikanlagen. Alle relevanten Anlagen werden daher in Zukunft mit intelligenten Messsystemen ausgestattet und für den Netzbetreiber sichtbar und steuerbar werden. Die Bundesregierung hat daher in der Wachstumsinitiative der Koalition vom 5. Juli 2024 wichtige Maßnahmen vereinbart, die auf eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem abzielen. So sollen unter anderem Hemmnisse der Flexibilisierung auf Angebots- und Nachfrageseite abgebaut, das Potenzial von Stromspeichern genutzt und die erneuerbaren Energien schrittweise weiter in den Markt integriert werden. Die Direktvermarktung soll konsequent entbürokratisiert, digitalisiert und massengeschäftstauglich ausgestaltet werden. Parallel hierzu soll die Leistungsschwelle, ab der die Direktvermarktung vorgesehen ist, in drei Schritten auf 25 Kilowatt abgesenkt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Schwelle für die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen für Netzbetreiber weiter abzusenken und die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich auszusetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet derzeit intensiv an der Umsetzung der Maßnahmen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen in ein zeitnahes Gesetzgebungsverfahren im Energiebereich aufgenommen werden.
Ungeachtet der Steuerbarkeit von Anlagen prüft der Verteilnetzbetreiber (VNB) vor dem Netzanschluss im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung deren lokale Auswirkung auf den sicheren Netzbetrieb; gegebenenfalls wird ein Netzausbau erforderlich. Dennoch kann im laufenden Betrieb eine Wirkleistungseinsenkung erforderlich werden. Dafür muss sowohl die Anlage steuerbar als auch der VNB steuerungsfähig sein.
Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen zu den Kosten der negativen Strompreise für die Jahre 2024 bis 2028 vor.”
Foto © Jens Koeppen
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