Meine schriftliche Frage (Nr. 424/09): „Wurden Brücken im Land Brandenburg in der Baulast des Bundes hinsichtlich einer Sanierungsnotwendigkeit identifiziert, und wenn ja, welche (bitte die 28 Brücken mit dem dringlichsten Sanierungsbedarf angeben), und bestehen für Brücken in Baulast des Bundes auf dem Gebiet des Landes Brandenburg Sicherheitsrisiken, beispielsweise entsprechend der Carola-Brücke in Dresden?”
Antwort der Bundesregierung (09–424 Antwort): „Die Zustandserfassung und ‑bewertung der Straßenbrücken in der Baulast des Bundes erfolgt im Rahmen des Erhaltungsmanagements in Zuständigkeit der Auftragsverwaltung Brandenburg. Auf Grundlage der jeweils identifizierten Zustände wird der Erhaltungsbedarf ermittelt. Darauf aufbauend werden technisch und wirtschaftlich sinnvolle Erhaltungsmaßnahmen untersucht und festgelegt. Die Angaben zu Brücken mit Sanierungsbedarf im Sinne der Fragestellung können der Anlage entnommen werden (Stand: 01. Oktober 2024). Bevor aus dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden, die nicht in der Baulastträgerschaft des Bundes liegt, Rückschlüsse zu möglichen Sicherheitsrisiken bei anderen Bauwerken gezogen werden können, sind die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchungen zu den Ursachen abzuwarten.”
Foto © Jens Koeppen
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