Meine schriftliche Frage (10/41): „Sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig weitere Abschiebeflüge analog des am 30. August 2024 unmittelbar vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen nach Afghanistan durchgeführten Abschiebeflugs (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebeflug-afghanistan-asylpolitik-100.html) in Planung, und ist seitens der Bundesregierung in Zukunft eine Anpassung der Empfehlung an die Länder zur Auszahlung eines Handgeldes (www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/abschiebungen-handgeld-100.html) beabsichtigt, und wenn ja, inwiefern (bitte dabei auch zum Grund und zur Höhe der bisherigen und ggf. künftigen Empfehlung ausführen)?”
Antwort der Bundesregierung (SF41): „Die Bundesregierung prüft fortlaufend intensiv sowohl unter rechtlichen als auch operativen Gesichtspunkten, welche Möglichkeiten zur Rückführung weiterer Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, sowie von terroristischen Gefährdern nach Afghanistan bestehen, um die hierfür zuständigen Länder insoweit zu unterstützen. Die Zahlung finanzieller Unterstützungsleistungen (sogenannten „Handgelds“) verfolgte im Fall der Maßnahme vom 30. August 2024 das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssen die finanziellen Mittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe der zur Verfügung gestellten Barmittel. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe der Barmittel lag und liegt bei den hierfür zuständigen Ländern. Für die Maßnahme vom 30. August 2024 hatte der Bund anhand der genannten Parameter einen unverbindlichen Vorschlag unterbreitet. Zu der Frage etwaigen zukünftigen Handgeldes befinden sich die Länder im Austausch. Hierzu äußert sich die Bundesregierung deshalb nicht.”
Foto © Jens Koeppen
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