Meine schriftliche Frage (Nr. 9/423): „Welche konkreten Infor­ma­tio­nen und Aus­sagen liegen der Bun­desregierung zum bei­hil­fer­echtlichen Genehmi­gungsver­fahren zur Ertüch­ti­gung der Pipeline Ros­tock-Schwedt seit­ens der EU-Kom­mis­sion vor und hat die Bun­desregierung angesichts der Dringlichkeit für die Energiev­er­sorgung zur Beschle­u­ni­gung der Entschei­dung Maß­nah­men ergrif­f­en, und wenn ja, welche?”

Antwort der Bun­desregierung (9–423-Koeppen): „Die Bun­desregierung ste­ht mit der Europäis­chen Kom­mis­sion in kon­struk­tiv­en und fort­geschrit­te­nen Gesprächen über eine Bei­hil­fe, die die Ertüch­ti­gung der Ölpipeline Ros­tock-Schwedt finanzieren solle. Ein wichtiger Punkt ist, der Raf­finer­ie keinen ungerecht­fer­tigten Vorteil gegenüber Wet­tbe­wer­bern zu ver­schaf­fen, wofür ein geeigneter Mech­a­nis­mus entwick­elt wird. Zu den Details des laufend­en Ver­fahrens kön­nen derzeit keine weit­eren Auskün­fte gegeben wer­den. Die Bun­desregierung wird sich weit­er­hin für einen baldigen Abschluss des Ver­fahrens ein­set­zen und, wie bere­its in den ver­gan­genen Monat­en, inten­siv mit der PCK Raf­finer­ie GmbH und ihren Anteil­seign­er hier­an arbeiten.”

Foto © Jens Koeppen