Meine schriftliche Frage (Nr. 424/09): „Wur­den Brück­en im Land Bran­den­burg in der Baulast des Bun­des hin­sichtlich ein­er Sanierungsnotwendigkeit iden­ti­fiziert, und wenn ja, welche (bitte die 28 Brück­en mit dem dringlich­sten Sanierungs­be­darf angeben), und beste­hen für Brück­en in Baulast des Bun­des auf dem Gebi­et des Lan­des Bran­den­burg Sicher­heit­srisiken, beispiel­sweise entsprechend der Car­o­la-Brücke in Dresden?”

Antwort der Bun­desregierung (09–424 Antwort): „Die Zus­tand­ser­fas­sung und ‑bew­er­tung der Straßen­brück­en in der Baulast des Bun­des erfol­gt im Rah­men des Erhal­tungs­man­age­ments in Zuständigkeit der Auf­tragsver­wal­tung Bran­den­burg. Auf Grund­lage der jew­eils iden­ti­fizierten Zustände wird der Erhal­tungs­be­darf ermit­telt. Darauf auf­bauend wer­den tech­nisch und wirtschaftlich sin­nvolle Erhal­tungs­maß­nah­men unter­sucht und fest­gelegt. Die Angaben zu Brück­en mit Sanierungs­be­darf im Sinne der Fragestel­lung kön­nen der Anlage ent­nom­men wer­den (Stand: 01. Okto­ber 2024). Bevor aus dem Ein­sturz der Car­o­labrücke in Dres­den, die nicht in der Baulast­träger­schaft des Bun­des liegt, Rückschlüsse zu möglichen Sicher­heit­srisiken bei anderen Bauw­erken gezo­gen wer­den kön­nen, sind die Ergeb­nisse der derzeit laufend­en Unter­suchun­gen zu den Ursachen abzuwarten.”

Foto © Jens Koeppen