Wie im entsprechenden Beitrag und auch im letzten Newsletter angekündigt, stelle ich gern die Antworten der Bundesregierung auf meine Anfragen zum Öl- und Gasheizungsverbot zur Verfügung. Leider geht die Antwort zu den technischen Möglichkeiten für die einzelnen Gebäudetypen in den unterschiedlichen Regionen und bei unterschiedlicher Siedlungsstruktur nicht über die Gesetzesbegründung hinaus. Man gibt weder technisch eine ausreichende Antwort, noch geht man auf die zu erwartenden Kosten für die unterschiedlichen Ausgangssituationen ein. Bedauerlicherweise ist das Korsett für Schriftliche Anfragen sehr eng, sodass der derzeitigen Regierung die Möglichkeit gegeben wird, sich so herauszuwinden. Auch auf die anderen Anfragen zum Verbots-Gesetz herrscht das Prinzip-Hoffnung vor, anstatt dass eine fundierte Analyse der Sachlage vorhanden ist.
Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 4/451 zum Thema: “Technische Alternativen für Besitzer von Wohngebäuden für unterschiedliche Gebäudetypen um Anforderungen des “Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung” bei einem notwendigen Heizungstausch gerecht zu werden”: 4–451 — Antwort der Bundesregierung
Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 4/452 zum Thema: “Zusätzlicher Ausbaubedarf für die Verteilnetze in Deutschland durch die geplante Installation von Wärmepumpen entsprechend des “Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung” und Verteilung auf Regionen”: 4–452 — Antwort der Bundesregierung
Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 4/453 zum Thema “Stand der Diskussion auf EU-Ebene über das Verbot von bestimmten Kühlmitteln für Wärmepumpen und zu erwartende Auswirkungen auf den Einbau von Wärmepumpen in Deutschland”: 4–453- Antwort der Bundesregierung
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