Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung beschlossen. Sie betrifft den gewerblichen Güterverkehr und führt zu erheblichen Mehrbelastungen für die heimischen Unternehmen. Gerade in der ohnehin schon wirtschaftlich enorm angespannten Situation verschärft die Ampel erneut die Wettbewerbsposition unserer Wirtschaft.
Maut-Einnahmen und Verwendung
Die Maut-Einnahmen werden sich 2024 von 7,8 Milliarden Euro auf rund 15 Milliarden Euro verdoppeln. Bis 2027 erwartet der Staat Mehreinnahmen von 30 Milliarden Euro. Aber: Trotz der jährlichen Mehreinnahmen von etwa 7,4 Milliarden Euro durch die Lkw-Maut fließen nur drei Milliarden Euro in den Verkehrsetat (hauptsächlich in die Schiene). Der Großteil der Einnahmen wird von der Ampel zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher verwendet.
Handwerkerausnahme
Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe zu entlasten, wurde die sogenannte “Handwerkerausnahme” beschlossen, die meisten Transporte von Handwerksunternehmen von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste von Berufen veröffentlicht, für die diese Ausnahmeregelung gilt.
Diese Liste kann jedoch aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinesfalls als abgeschlossen betrachtet werden. Vielmehr müssen alle gewerblichen Tätigkeiten einbezogen werden, die handwerksmäßig erbracht werden und typischerweise mit Transportaufgaben verbunden sind. So muss auch der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterservice, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten von der Mautpflicht befreit werden. Gerade für diese kleinen oder häufig mittelständisch geprägten Betriebe gilt es unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Monaten für die Ausweitung der Handwerkerausnahme eingesetzt. Unter anderem haben wir in diesem Zusammenhang den Antrag „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 auf leichte Nutzfahrzeuge darf keine Berufsgruppe benachteiligen“ eingebracht.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Foto © Jens Koeppen
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