Wie in letzter Zeit immer häufiger von Lesern oder anderen Medienkonsumenten diskutiert und kritisiert, nimmt es nicht jeder Journalist so genau mit den Fakten. Auch wenn Kommentare von Journalisten Tatsachenbehauptungen enthalten, sollten diese einem Faktencheck standhalten.
Markus Pettelkau ist Journalist in einer Lokalredaktion in Eberswalde und versucht auf seine Weise die Bauernproteste in einem Kommentar einzuordnen. Zu welchen Sichtweisen er dabei kommt, ist für mich zweitrangig. Wichtiger ist, dass ich von unserer Heimatzeitung erwarte, dass sich Journalisten über die Inhalte, die sie niederschreiben, richtig informieren. Nur das sichert Glaubwürdigkeit und schützt vor dem Verdacht der Parteinahme.
Jedenfalls schreibt Herr Pettelkau in seinem Kommentar auszugsweise folgendes:
“Wahlkampf auf dem Rücken der Bauern. AfD und CDU stimmten im Bundestag für die Ampel-Pläne. Nun stellen sie sich im Barnim dagegen… Die Bauern sind sauer — das ist ihr recht. Sie protestieren gegen die Entscheidungen der Regierung — auch das ist ihr recht. Ob sie mit ihrer Ansicht die Mehrheit der Bevölkerung widerspiegeln, ist unklar… Einige Parteien versuchen indessen, sich bei den Landwirten anzubiedern — auf perfide Weise. Kein Wort davon, dass die eigene Partei gegen die Interessen der Landwirte gestimmt hat — stattdessen dreht man sein Fähnchen nach dem Wind, der scheinbar weht. Es ist der erneute Versuch, bei den Unzufriedenen billig Stimmen einzusammeln. Das kennt man von der AfD, das ist nicht ungewöhnlich. Von der CDU hätte man aber mehr Contenance und Faktentreue erwarten können. Nicht nur können, das sollte man von einer Volkspartei auch erwarten dürfen.”
Zum vollständigen Artikel auf der Internetseite der Märkischen Oderzeitung geht es hier: https://www.moz.de/lokales/eberswalde/bauerndemo-im-barnim-wahlkampf-auf-dem-ruecken-der-bauern-72729957.html
Der Redakteur schreibt also von Fakten, Populismus und billigen Stimmenfang. Was sagt aber der Faktencheck?
Die 18 Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags haben am 15.12.2023 eine Vorlage der Bundesregierung (Tagesordnungspunkt 20: “Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer”) zur Kenntnis genommen. Zur Kenntnis genommen! Eine Vorlage oder ein Bericht wird in einem Ausschuss immer zur Kenntnis genommen. Darüber kann schlichtweg nicht positiv noch negativ abgestimmt werden, da es kein Antrag, Gesetzentwurf oder Ähnliches ist.
Fakt ist außerdem: Sämtliche Abstimmungen im Deutschen Bundestag im Dezember zum Haushalt hat die Union unisono abgelehnt. Übrigens die gesamte Opposition. Das kann hier unkompliziert überprüft werden:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=886
Um aus einer formalen Kenntnisnahme in einem Ausschuss nun eine Zustimmung zu machen, braucht man schon eine gewisse Portion Fantasie. Zeitdruck darf für einen Journalisten kein Argument für schlechte Recherche sein, schon gar nicht wenn man damit stark politisierend die Opposition schlichtweg diffamiert. Nächstes Mal an die Fakten halten, Herr Pettelkau!
Artikel/Quelle: www.moz.de (MOZ+ Artikel), 10.01.2024
Foto © Jens Koeppen
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