Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus der EU, Erhöhung der Berufsausbildungshilfen, ein attraktiveres Aufstiegs-BAföG und die Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren: Das sind einige der gesetzlichen Neureglungen, die am 1. August in Kraft getreten sind. Hier ein kurzer Überblick:

Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer

Nach Deutsch­land entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf einen Tar­i­flohn. Das geht aus der geän­derten EU-Entsenderichtlin­ie her­vor. Zudem erhal­ten sie Wei­h­nachts- und Urlaub­s­geld, Schmutz- und Gefahren­zu­la­gen. Reisekosten für Dien­streisen im Inland übernehmen die Unternehmen — Reise‑, Unter­bringungs- und Verpfle­gungskosten dür­fen nicht auf den Min­dest­lohn angerech­net wer­den. Grund­sät­zlich gel­ten für Beschäftigte aus dem Aus­land kün­ftig nach zwölf Monat­en Beschäf­ti­gung alle in Deutsch­land vorgeschriebe­nen Arbeits­be­din­gun­gen. Eine Aus­nahme sind die Fer­n­fahrer. Am 30. Juli 2020 tritt das Gesetz in Kraft.

 

Mehr Unter­stützung für Azubis

Ab 1. August 2020 erhöhen sich die Bedarf­ssätze und Einkom­mensfrei­be­träge für die Beruf­saus­bil­dungs­bei­hil­fe. Auch das Aus­bil­dungs­geld für junge Men­schen mit Behin­derung sowie die Kinder­be­treu­ungskosten während ein­er Beruf­saus­bil­dung oder ein­er berufsvor­bere­i­t­en­den Bil­dungs­maß­nahme steigen. Zudem gibt es höhere Zuschüsse zur Vergü­tung an Unternehmen, die eine betriebliche Ein­stiegsqual­i­fizierung durchführen.

 

Reform des Aufstiegs-BAföG

Mit der Reform des Auf­stiegs-BAföGs ver­dop­pelt sich zum einen der Zuschuss zum Unter­halts­beitrag, zum anderen erhöht sich der Kinder­be­treu­ungszuschlag für Allein­erziehende von 130 auf 150 Euro. Außer­dem sind die Möglichkeit­en zur Stun­dung oder zum Erlass bei der Rück­zahlung der erhal­te­nen BAföG-Mit­tel nun größer. Ein weit­er­er Vorteil der Reform: Eine Förderung bis zum Mas­ter-Abschluss ist über alle Stufen der beru­flichen Qual­i­fizierung hin­weg möglich.

 

Stren­gere Prü­fung von Investitionen

Abflüsse von Infor­ma­tio­nen oder Tech­nolo­gien ver­hin­dern, die gravierende Fol­gen für die öffentliche Ord­nung und Sicher­heit Deutsch­lands haben kön­nen — eine Änderung des Außen­wirtschafts­ge­set­zes erre­icht dieses Ziel. Die Regelun­gen gel­ten für den Erwerb von Unternehmen­san­teilen durch Inve­storen außer­halb der EU.

 

Europäis­che Staat­san­waltschaft kann Arbeit aufnehmen

Kor­rup­tion, Betrug, Geld­wäsche: Straftat­en zum Nachteil der finanziellen Inter­essen der EU in den Mit­gliedsstaat­en sollen kün­ftig von ein­er unab­hängi­gen, dezen­tralen Behörde ver­fol­gt wer­den. Mit Errich­tung der Europäis­chen Staat­san­waltschaft wird erst­mals eine unab­hängige und dezen­trale Staat­san­waltschaft der Europäis­chen Union geschaf­fen, die voraus­sichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das entsprechende Gesetz ist am 17. Juli 2020 in Kraft getreten.

 

Meldepflicht bei Coro­na-Infek­tio­nen von Haustieren

Pos­i­tive Coro­na-Tests bei Haustieren sind seit dem 3. Juli meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erken­nt­nisse über Vorkom­men, Über­tra­gung und Aus­bre­itung des Virus erlan­gen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, beste­ht allerd­ings nicht.

 

Wider­ruf der Zulas­sung des Pflanzen­schutzmit­tels Biscaya

Das Bun­de­samt für Ver­brauch­er­schutz und Lebens­mit­tel­sicher­heit wider­ruft zum 3. August 2020 die Zulas­sung des Pflanzen­schutzmit­tels Bis­caya mit dem Wirk­stoff Thi­a­clo­prid. Es gilt eine Abverkaufs- und Auf­brauch­frist bis zum 3. Feb­ru­ar 2021. Die Europäis­che Kom­mis­sion hat­te die Zulas­sung für Thi­a­clo­prid, ein hochwirk­sames Insek­tizid aus der Gruppe der Neonikoti­noide, für den europäis­chen Markt beendet.

Nähere Infor­ma­tio­nen zu den einzel­nen Punk­ten unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-1771906

Bild @ Jens Koeppen