Mehr Geld für Rent­ner, flex­i­blere Zeit­en in der Pflege und Ver­längerung des Kurzarbeit­ergeldes bis Ende Sep­tem­ber: Diese und weit­ere Neuregelun­gen gel­ten ab Juli. Außer­dem wer­den Miet­spiegel rechtssicher­er und für online geschlossene Verträge wird die Kündi­gung ein­fach­er. Hier find­en Sie einen Überblick über die neuen Gesetzesregelungen:

Renten steigen deutlich

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im West­en um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außer­dem wird der soge­nan­nte Nach­hol­fak­tor wieder einge­set­zt. Auch bei Erwerb­s­min­derungsrenten wer­den Verbesserun­gen auf den Weg gebracht.

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Keine EEG-Umlage mehr

Stromkun­den müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stro­man­bi­eter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die End­ver­brauch­er weit­ergeben. Ein entsprechen­des Gesetz zur Absenkung der Kosten­be­las­tung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Kurzarbeitergeld bis 30. September verlängert 

Kurzarbeit­ergeld soll weit­er­hin gezahlt wer­den, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeit­saus­fall betrof­fen sind. Die Regelung wird zum 30. Sep­tem­ber 2022 ver­längert. Hin­ter­grund ist der Ukraine-Krieg. Die Verord­nung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

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Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert

Durch die Coro­na-Pan­demie sind pfle­gende Ange­hörige beson­ders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herb­st konkret weit­erge­hen wird, wer­den die Akuthil­fen bere­its jet­zt bis Ende Dezem­ber 2022 ver­längert. Pflegezeit und Fam­i­lienpflegezeit kön­nen somit flex­i­bler gestal­tet wer­den. Auch kön­nen im Akut­fall bis zu 20 Arbeit­stage in Anspruch genom­men werden.

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Grundsicherung: Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene

Ab Juli erhal­ten rund 2,9 Mil­lio­nen von Armut betrof­fene Kinder in Deutsch­land monatlich 20 Euro zusät­zlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weit­eren Antrag unbürokratisch aus­gezahlt. Erwach­sene Bezieher von Arbeit­slosen­geld II, Sozial­hil­fe oder Grund­sicherung erhal­ten ein­ma­lig 200 Euro. Die Bun­desregierung will so beson­dere Härten auf­grund der Pan­demie und steigen­der Leben­shal­tungskosten abfedern.

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Einmaliger Kinderbonus 2022

Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Ein­mal­bonus von 100 Euro. Er soll Fam­i­lien in Zeit­en außergewöhn­lich­er Belas­tun­gen helfen und die stark angestiege­nen Preise abfed­ern. Der Kinder­bonus ist Teil ein­er Rei­he von Ent­las­tun­gen, die die Bun­desregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli aus­gezahlt und muss nicht extra beantragt werden.

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Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue Coro­n­avirus-Testverord­nung in Kraft. Wichtig: Weit­er­hin wird es eine flächen­deck­ende Infra­struk­tur für Bürg­ertests geben. Bürg­erin­nen und Bürg­er müssen sich in bes­timmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen.

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Mietspiegel werden rechtssicherer

Anhand von Miet­spiegeln kön­nen Ver­mi­eter Mieter­höhun­gen begrün­den — und Mieter kön­nen mit ihrer Hil­fe über­prüfen, ob diese berechtigt sind. Miet­spiegel müssen deshalb den Woh­nungs­markt real­is­tisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Min­destanforderun­gen an Miet­spiegel in Kraft, um mehr Rechtssicher­heit zu erreichen.

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Online-Verträge kündigen mit einem Klick

Das Gesetz für faire Ver­braucherverträge hat bere­its wichtige Verbesserun­gen gebracht. Am Tele­fon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energieliefer­verträge oder Zeitungs-Abos – sowie über­lange Ver­tragslaufzeit­en und Kündi­gungs­fris­ten gehören der Ver­gan­gen­heit an. Im Online-Bere­ich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird ein But­ton als unkom­plizierte Kündi­gungsmöglichkeit eingeführt.

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Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte

Lebens­mit­tel­händler mit ein­er Gesamtverkaufs­fläche von mehr als 800 Quadrat­metern sind zur Rück­nahme von Elek­tro-Alt­geräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selb­st mehrmals im Jahr Elek­trogeräte anbi­eten. Für kleine Elek­tro-Alt­geräte ist dies verpflich­t­end – unab­hängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Alt­geräte gilt dies beim Kauf eines entsprechen­den neuen Gerätes. Das Elek­tro- und Elek­tron­ikgerätege­setz (Elek­troG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.

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Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten

Im Aus­land tele­fonieren, im Inter­net sur­fen oder Kurz­nachricht­en ver­schick­en: Das ist auch weit­er­hin ohne zusät­zliche Kosten möglich. Das Europäis­che Par­la­ment und der Europäis­che Rat haben ein­er Ver­längerung der gel­tenden Regelun­gen für das Roam­ing zu Inland­spreisen bis 2032 zuges­timmt. Die EU-Verord­nung gilt in der EU sowie den EWR-Staat­en.

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Grundsicherung: Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Job­cen­ter dür­fen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtver­let­zun­gen keine Sank­tio­nen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bun­desregierung einen Zwis­chen­schritt auf dem Weg zu einem Bürg­ergeld. Wird dieses einge­führt, wer­den auch Sank­tio­nen und Mitwirkungspflicht­en neu geregelt.

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Sondervermögen: 100 Milliarden Euro für eine leistungsstarke Bundeswehr

Deutsch­land braucht eine gut aus­ges­tat­tete Bun­deswehr, um den sicher­heit­spoli­tis­chen Her­aus­forderun­gen gewach­sen zu sein. Der Bun­destag und der Bun­desrat haben dem Son­derver­mö­gen zuges­timmt. Für umfassende Investi­tio­nen ste­hen nun 100 Mil­liar­den Euro bereit.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen