Energie

Sichere Ver­sorgung in der Krise

Änderun­gen im Energierecht ermöglichen es, mehr Strom aus erneuer­baren Energien zu pro­duzieren und den Erdgasver­brauch zu senken. Für die Ein­speisung von LNG-Flüs­sig­gas ab diesem Win­ter wur­den rechtliche Voraus­set­zun­gen geschaf­fen. Der Großteil der Regelun­gen ist am 13. Okto­ber in Kraft getreten.

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Umsatzs­teuer auf Gas wird reduziert

Die steigen­den Energiepreise sind für viele Bürg­erin­nen und Bürg­er schon jet­zt zu ein­er großen Belas­tung gewor­den. Deshalb senkt die Bun­desregierung vorüberge­hend den Umsatzs­teuer­satz auf die Liefer­ung von Gas. Gel­ten soll dies auch für Fer­n­wärme, mit der vor allem viele Miet­woh­nun­gen ver­sorgt werden.

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Schneller weg vom Gas – Brennstof­fwech­sel vereinfacht

Die anges­pan­nte Lage auf dem Gas­markt treibt Betreiber von Kraftwerken und Indus­triean­la­gen um, die auf diesen Brennstoff angewiesen sind. Damit sie schnell und unkom­pliziert auf einen anderen Brennstoff umsat­teln kön­nen, wer­den erforder­liche Genehmi­gungsver­fahren vereinfacht.

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Europa

Sank­tionsver­stöße EU-weit ahn­den

Um die Durch­set­zung von EU-Sank­tio­nen zu vere­in­heitlichen und Sank­tionsver­stöße schneller zu ahn­den, soll die EU ihre Kom­pe­ten­zen erweit­ern kön­nen. Damit das nach deutschem Recht möglich wird, hat der Bun­desrat dem entsprechen­den Gesetz zugestimmt.

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Soziales

Finanzierung der Begleitung von Men­schen mit Behin­derung im Krankenhaus

Wer­den Men­schen mit Behin­derung im Kranken­haus behan­delt, sind manche von ihnen auf die Begleitung von ver­traut­en Bezugsper­so­n­en angewiesen. Ab dem 1. Novem­ber wird diese Begleitung finanziert. Begleit­et eine Mitar­bei­t­erin oder ein Mitar­beit­er eines Leis­tungser­bringers der Eingliederung­shil­fe – etwa der Wohn­gruppe oder der Förder­w­erk­statt – eine betrof­fene Per­son ins Kranken­haus, übernehmen die zuständi­gen Träger die Kosten.

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Landwirtschaft

Ein­satz biol­o­gis­ch­er Pflanzen­schutzmit­tel wird einfacher

Biol­o­gis­che Pflanzen­schutzmit­tel sind in der EU kün­ftig ein­fach­er zugänglich. Dadurch kön­nen Mikroor­gan­is­men als Wirk­stoffe in Pflanzen­schutzmit­teln schneller zuge­lassen wer­den. Land­wirte kön­nen so chemis­che Pflanzen­schutzmit­tel bess­er durch nach­haltigere Alter­na­tiv­en erset­zen. Die neuen Regeln gel­ten ab Novem­ber 2022.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen