Zum Jahreswech­sel sind zahlre­iche geset­zliche Neuregelun­gen in Kraft getreten. Hier find­en Sie einen Überblick:

Familie und Kinder

Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder

Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhal­ten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Fam­i­lien mit niedrigem Einkom­men wer­den zusät­zlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

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Kita-Qualitätsgesetz

Für eine bessere Qual­ität in der Kindertages­be­treu­ung unter­stützt der Bund die Län­der in den Jahren 2023 und 2024 mit je zwei Mil­liar­den Euro.

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Junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten

Aktuell geben junge Men­schen in der Kinder- und Jugend­hil­fe 25 Prozent ihres Einkom­mens an das Jugen­damt ab. Die soge­nan­nte Kosten­her­anziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukun­ft nicht mehr aus ihrem Einkom­men an den Kosten der Kinder- und Jugend­hil­feleis­tung beteili­gen müssen.

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Arbeit – Soziales – Rente

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit

Bürg­ergeld – so heißt jet­zt die Grund­sicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genan­nte Hartz IV ab. Mit dem Bürg­ergeld sollen sich Men­schen im Leis­tungs­bezug stärk­er auf Qual­i­fizierung, Weit­er­bil­dung und Arbeitssuche konzen­tri­eren kön­nen. Die Unter­stützung selb­st erhöht sich: Ab 1. Jan­u­ar 2023 soll etwa ein alle­in­ste­hen­der Erwach­sen­er 502 Euro erhal­ten – 53 Euro mehr als bisher.

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Energiepreispauschale für Studierende

Studierende und Fach­schü­lerin­nen und Fach­schüler erhal­ten eine Ein­malzahlung für die gestiege­nen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

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Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro

Die Gren­ze für Midi­jobs wird auf 2.000 Euro ange­hoben. Bis zu diesem Einkom­men zahlen Beschäftigte dann gerin­gere Beiträge in die Sozialversicherungen.

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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bun­desregierung hat den erle­ichterten Zugang zum Kurzarbeit­ergeld noch ein­mal um sechs Monate ver­längert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das sta­bil­isiert den Arbeits­markt und schafft Pla­nungssicher­heit für Unternehmen.

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Neuregelungen in der Sozialhilfe

Ab dem 1. Jan­u­ar 2023 gel­ten neue Regelbe­darfe in der Sozial­hil­fe nach dem zwölften Sozialge­set­zbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt nach dem Bun­desver­sorgungs­ge­setz (BVG).

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Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Die Hinzu­ver­di­en­st­gren­ze bei vorge­zo­ge­nen Alter­srenten ent­fällt. Bei Erwerb­s­min­derungsrenten wer­den die Gren­zen deut­lich ange­hoben. Melde­v­er­fahren wer­den dig­i­tal­isiert. So ver­ringert sich die Bürokratie. Erle­ichterun­gen gibt es auch in der Künstlersozialversicherung.

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Die Rechen­größen in der Geset­zlichen Kranken- und Renten­ver­sicherung wer­den wie jedes Jahr an die Einkom­mensen­twick­lung angepasst: Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Ver­sicherungspflicht­gren­ze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).

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Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung beträgt weit­er­hin 18,6 Prozent in der all­ge­meinen Renten­ver­sicherung und 24,7 Prozent in der knapp­schaftlichen Renten­ver­sicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Land­wirte wird für das Kalen­der­jahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.

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Anhebung der Altersgrenzen

Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Rentenein­trittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der schrit­tweisen Anhebung steigen die Alters­gren­zen um einen weit­eren Monat. Ver­sicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und für die keine Ver­trauenss­chutzregelun­gen gel­ten, erre­ichen die Rege­lal­ters­gren­ze mit 65 Jahren und elf Monat­en bzw. mit 66 Jahren. Für die fol­gen­den Geburt­s­jahrgänge erhöht sich die Rege­lal­ters­gren­ze um je zwei Monate pro Jahrgang. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Rege­lal­ters­gren­ze bei 67 Jahren.

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Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jün­geren Jahren ver­min­dert erwerb­s­fähig wird, hat in der Regel noch keine aus­re­ichen­den Rente­nan­wartschaften auf­bauen kön­nen. Damit die Ver­sicherten den­noch eine angemessene Sicherung erhal­ten, wer­den Bezieher ein­er Erwerb­s­min­derungsrente so gestellt, als hät­ten diese über den Ein­tritt der Erwerb­s­min­derung hin­aus so weit­ergear­beit­et, wie zuvor (Zurech­nungszeit). Die Zurech­nungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Rege­lal­ters­gren­ze bis zum Jahr 2031 schrit­tweise bis auf 67 Jahre ver­längert. Bei einem Beginn der Erwerb­s­min­derungsrente im Jahr 2023 endet die Zurech­nungszeit mit 66 Jahren.

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Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünf Prozent

Der Abgabesatz in der Kün­stler­sozialver­sicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Sta­bil­isierungszuschuss des Bun­des in Höhe von rund 59 Mil­lio­nen Euro wird der krisenbe­d­ingte Anstieg der Kün­stler­sozial­ab­gabe im Ver­gle­ich zum Vor­jahr aber deut­lich abgeschwächt. Darüber hin­aus wer­den zukün­ftig die Zuver­di­en­st­möglichkeit­en für Ver­sicherte bei ein­er weit­eren nicht kün­st­lerischen selb­st­ständi­gen Tätigkeit dauer­haft erweit­ert. Zudem wer­den Kun­st- und Kul­turschaf­fende bess­er sozial abgesichert, etwa beim Ver­sicherungss­chutz für Beruf­san­fän­gerin­nen und Beruf­san­fänger in der geset­zlichen Kranken- und Pflegev­er­sicherung und bei der Zahlung von Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt

Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber, wenn Beschäftigte arbeit­sun­fähig sind. Es muss also keine Arbeit­sun­fähigkeits­bescheini­gung (AU) mehr vorgelegt werden.

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Steuern und Finanzen

Bundeshaushalt 2023

Der Bun­de­shaushalt 2023 sieht Ein­nah­men und Aus­gaben von jew­eils von 445,2 Mil­liar­den Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vor­jahr. Darin enthal­ten ist eine „glob­ale Krisen­vor­sorge“ mit einem Vol­u­men von fünf Mil­liar­den Euro. Daraus kön­nen pan­demiebe­zo­gene Mehrbe­las­tun­gen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg ent­standen sind, finanziert werden.

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Inflationsausgleich für 48 Millionen Menschen

Mit dem Infla­tion­saus­gle­ichs­ge­setz wird für rund 48 Mil­lio­nen Bürg­erin­nen und Bürg­er die Steuer­last an die Infla­tion angepasst. Damit wer­den Mehrbe­las­tun­gen abgefed­ert. Zudem wer­den Fam­i­lien gezielt unter­stützt, indem der Grund­frei­be­trag und der Kinder­frei­be­trag ange­hoben werden.

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Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet

Steuer­ent­las­tung bei Home­of­fice und Renten­beiträ­gen, Anhebung von Pausch- und Frei­be­trä­gen mit dem Jahress­teuerge­setz 2022 ergeben sich für Bürg­erin­nen und Bürg­er viele steuer­liche Verbesserun­gen. (Inkraft­treten vor­be­haltlich der Veröf­fentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Beschäftigte wer­den im Jahr 2023 um 3,2 Mil­liar­den Euro ent­lastet – denn sie kön­nen ihre Renten­beiträge ab dann voll von der Steuer abset­zen. Das reduziert nicht nur ihre Steuer­last, son­dern ver­hin­dert auch kün­ftig eine „dop­pelte Besteuerung“ der Renten. (Inkraft­treten vor­be­haltlich der Veröf­fentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Effektive Durchsetzung von Sanktionen und Bekämpfung von Geldwäsche

Sank­tio­nen kön­nen nun bess­er umge­set­zt wer­den. Hierzu wird eine Zen­tral­stelle zur Sank­tions­durch­set­zung ein­gerichtet, die die Maß­nah­men koor­dinieren wird. Das Gesetz bein­hal­tet auch Regelun­gen zur Geld­wäschebekämp­fung: Beispiel­sweise sollen die Barzahlun­gen beim Erwerb von Immo­bilien aus­geschlossen werden.

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Steuererleichterungen für Solaranlangen

Für Besitzer von Solaran­la­gen gibt es ab dem 1. Jan­u­ar 2023 Vere­in­fachun­gen. So ent­fällt für einige Anla­gen die Pflicht, einen beson­deren Erzeuger­stromzäh­ler instal­lieren zu lassen. Wer mit ein­er kleinen Pho­to­voltaikan­lage auf dem Dach Geld ver­di­ent, ist ab 2023 von der Einkom­men­steuer und Umsatzs­teuer befre­it. Auss­chlaggebend dafür ist die Brut­toleis­tung: Bei Ein- und Zweifam­i­lien­häusern sowie Gebäu­den ohne Wohn­raum darf sie max­i­mal 30 Kilo­watt betra­gen, bei Mehrfam­i­lien­häusern max­i­mal 15 Kilo­watt pro Einheit.

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Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der reduzierte Umsatzs­teuer­satz von sieben Prozent auf Speisen in der Gas­tronomie wird bis zum 31. Dezem­ber 2023 ver­längert. Ziel ist es, die Branche zu ent­las­ten und die Infla­tion nicht weit­er zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkun­gen der Coro­na-Beschränkun­gen zu mildern und die Gas­tronomie in der Zeit der Wieder­eröff­nung zu unter­stützen. Für Getränke gilt weit­er­hin der Regel­s­teuer­satz von 19 Prozent.

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Höhere Tabaksteuer

Am 1. Jan­u­ar 2023 steigt die Steuer auf Zigaret­ten, Zigar­il­los und Tabak. Pack­un­gen mit 20 Zigaret­ten kosten dann durch­schnit­tlich 10 Cent mehr. Das Tabak­s­teuer­mod­ernisierungs­ge­setz wurde am 17. August 2021 im Bun­des­ge­set­zblatt verkün­det und ist über­wiegend am 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuere­in­nah­men zu gener­ieren, son­dern auch die Raucherquote in Deutsch­land zu senken und den Ein­stieg in den Tabak- und Rauchkon­sum ins­beson­dere bei Jugendlichen zu verhindern.

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Wohnen und Bauen

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Die stark gestiege­nen Energiekosten tre­f­fen Bürg­erin­nen und Bürg­er mit kleinen Einkom­men beson­ders stark. Bei ihnen machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Aus­gaben aus. Mit der bish­er größten Wohn­gel­dreform kön­nen ab 2023 zwei Mil­lio­nen Haushalte statt bish­er 600.000 Wohn­geld erhal­ten. Das Wohn­geld wird zudem deut­lich erhöht – im Schnitt verdoppelt.

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Faire Aufteilung des CO2-Preises

Je schlechter die Fas­sade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fen­ster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bish­er mussten Mieterin­nen und Mieter diese Kosten allein tra­gen. Ab Jan­u­ar 2023 wer­den Ver­mi­eterin­nen und Ver­mi­eter stärk­er beteiligt – je nach ener­getis­chem Zus­tand des Mietshauses.

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Bauen und Sanieren für den Klimaschutz

Zum 1. Jan­u­ar tritt die nov­el­lierte Bun­des­förderung für effiziente Gebäude in Kraft. Neue Förder­boni und leichtere Förderbe­din­gun­gen sollen möglichst vie­len Men­schen die ener­getis­che Sanierung ihres Haus­es ermöglichen. Für Neubaut­en wird das „Effizien­zhaus-55“ zum geset­zlichen Förderstandard.

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Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlängert

Seit Mai 2020 gel­ten erle­ichterte Bau­pla­nungs- und Umwelt­genehmi­gungsver­fahren. Die Regelun­gen haben sich als geeignete Kris­enin­stru­mente erwiesen. Um weit­er Pla­nungssicher­heit vor allem für Großvorhaben zu haben, wur­den die Bes­tim­mungen bis Ende 2023 verlängert.

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Umwelt und Klima

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

Der Kauf von rein elek­trischen Fahrzeu­gen wird über den 1. Jan­u­ar 2023 hin­aus gefördert. Die Förderung wird nur für Kraft­fahrzeuge aus­gegeben, die nach­weis­lich einen pos­i­tiv­en Kli­maschutzef­fekt haben. Der Bun­de­san­teil an der Förderung beträgt 4.500 Euro bis zu einem Net­to-Lis­ten­preis des Basis­mod­ells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Net­to-Lis­ten­preis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der Förderung gekauften Autos dür­fen ein Jahr lang nicht weit­er­verkauft werden.

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Verpflichtende Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke To-Go (zum Mitnehmen)

Ab 1. Jan­u­ar 2023 müssen To-Go-Speisen und ‑Getränke auch in Mehrwegver­pack­un­gen ange­boten wer­den. Dabei dür­fen diese Pro­duk­te nicht teur­er als diesel­ben Pro­duk­te in Ein­wegver­pack­un­gen sein. Ein Pfandsys­tem ist jedoch erlaubt.

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Landwirtschaft  

Sechs Milliarden Euro jährlich für eine ökologische Landwirtschaft

Ab 2023 ste­hen in Deutsch­land jährlich rund sechs Mil­liar­den Euro an EU-Mit­teln für ein nach­haltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssys­tem sowie für attrak­tive ländliche Räume zur Ver­fü­gung. Grund­lage für die Umset­zung ist der nationale GAP-Strategieplan.

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Antibiotika in der Tierhaltung – Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen

Eine verbesserte Daten­er­fas­sung soll für einen umsichtigeren Ein­satz von Antibi­oti­ka bei Nutztieren sor­gen. Ziel ist es, damit Resisten­zen zu vermeiden.

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Mehr Fläche für zusätzliches Getreide

Der rus­sis­che Angriff­skrieg auf die Ukraine hat zur Verk­nap­pung vor allem von Weizen sowie Preis­steigerun­gen auf den inter­na­tionalen Agrar­märk­ten geführt. Vor diesem Hin­ter­grund hat die EU-Kom­mis­sion den Mit­gliedsstaat­en ein­ma­lig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rah­men der EU-Agrar­förderung Umweltau­fla­gen für den Acker­bau zu lock­ern und damit zur Steigerung der Nahrungsmit­tel­pro­duk­tion beizu­tra­gen. Für Deutsch­land bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen Ack­er­fläche stil­lzule­gen sowie der jährliche Wech­sel der Frucht­folge 2023 aus­ge­set­zt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hin­tere­inan­der ange­baut werden.

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Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom- Gas- und Wärmepreis­brem­sen ent­las­ten Pri­vathaushalte und Unternehmen von den stark gestiege­nen Energiekosten. Sie kom­men zum 1. März 2023, gel­ten aber rück­wirk­end ab Jan­u­ar 2023.

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EEG 2023: Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen

Das EEG 2023 ist die größte energiepoli­tis­che Geset­zes­nov­el­le seit Jahrzehn­ten. Es legt die Grund­la­gen dafür, dass Deutsch­land kli­ma­neu­tral wird. Mit einem kon­se­quenten, deut­lich schnelleren Aus­bau soll der Anteil erneuer­bar­er Energien am Brut­tostromver­brauch bis 2030 auf min­destens 80 Prozent steigen. Das nov­el­lierte EEG tritt am 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft

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Mehr Windenergie auf See

Der Aus­bau der Off­shore-Winden­ergie wird beschle­u­nigt. Vorge­se­hen ist eine instal­lierte Leis­tung von Off­shore-Winden­ergie-Anla­gen bis zum Jahr 2030 von min­destens 30 Gigawatt und min­destens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann min­destens 70 Gigawatt erzeugt werden.

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Kernkraftwerke können befristet weiterbetrieben werden

Atom­kraftwerke, die noch in Betrieb sind, kön­nen bis zum 15. April 2023 weit­er­be­trieben wer­den. Es geht darum, für den bevorste­hen­den Win­ter sicherzustellen, dass es zu kein­er Strom-Man­gel­lage kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weit­er­be­trieb der drei Atom­kraftwerke (AKW) Ems­land, Isar 2 und Neckar­wes­t­heim 2 erlaubt.

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Schnellerer Ausstieg aus der Braunkohle in NRW

Der Braunkohleausstieg in Nor­drhein-West­falen wird auf das Jahr 2030 vorge­zo­gen – und kommt damit rund acht Jahre früher als bish­er geplant.

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Gesundheit und Pflege

Triage in der Pandemie neu geregelt

Soll­ten in ein­er Pan­demie die Inten­siv­bet­ten knapp wer­den, muss unter Umstän­den die schwere Entschei­dung getrof­fen wer­den, wer eine über­lebenswichtige Behand­lung bekommt und wer nicht. Hier­für darf auss­chließlich die „aktuelle und kurzfristige Über­lebenswahrschein­lichkeit“ berück­sichtigt wer­den. Kri­te­rien wie Behin­derung oder Alter spie­len dabei keine Rolle.

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Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern

Die Per­son­al­si­t­u­a­tion in der Kranken­hauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal-
bemes­sung verbessert. Außer­dem wird der Ver­wal­tungsaufwand ver­ringert und die Dig­i­tal­isierung weit­er­en­twick­elt. Pädi­a­trie und Geburtshil­fe wer­den finanziell bess­er ausgestattet.

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Corona-Impfung: Übergang in die Regelversorgung

Die Coro­n­avirus-Impfverord­nung wird über den 31. Dezem­ber ver­längert. Ins­beson­dere wird der Anspruch auf Coro­na-Schutz­imp­fun­gen beibehal­ten und bis zum 7. April 2023 fort­geschrieben. Neu ist: Ab dem 1. Jan­u­ar 2023 wer­den die Imp­fun­gen nicht mehr aus Bun­desmit­teln vergütet.

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Verbraucher

Verbot von weiteren Tattoofarben

Bere­its im Jan­u­ar 2022 wur­den mehr als 4000 gefährliche Chemikalien in Tätowier­farbe und Per­ma­nent Make-up beschränkt oder ver­boten. Am 4. Jan­u­ar 2023 läuft die Über­gangs­frist für zwei weit­ere Tat­too-Farb­stoffe aus: „Pig­ment Blue 15:3“ und „Pig­ment Green 7“ sind dann auch verboten.

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Verkehr

Mehr Geld für den ÖPNV

Die Län­der erhal­ten mehr Finanzmit­tel, um den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr attrak­tiv­er zu gestal­ten. Der Bund stellt dafür Mit­tel in Höhe von ein­er Mil­liarde Euro zur Verfügung.

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Lkw-Maut steigt

Zum 1. Jan­u­ar steigen die Sätze für die Lkw-Maut. Hin­ter­grund für die Erhöhung sind EU-Vor­gaben und das neue Wegekostengutacht­en. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Aus­bau der Verkehr­swege ori­en­tieren – neben den tat­säch­lich verur­sacht­en Kosten für Luftver­schmutzung und Lärm­be­las­tung. Das neue Wegekostengutacht­en für Deutsch­land deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.

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Wirtschaft

Mehr Verantwortung für Unternehmen in der Lieferkette

Das Liefer­ket­tenge­setz tritt am 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft. Gestärkt wer­den in glob­alen Liefer­ket­ten Men­schen­rechte und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutsch­land Men­schen­rechte zu acht­en, indem Sorgfalt­spflicht­en umge­set­zt wer­den. Diese Pflicht­en gel­ten für den eige­nen Geschäfts­bere­ich, für das Han­deln eines Ver­tragspart­ners und das Han­deln weit­er­er (mit­tel­bar­er) Zulieferer.

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Migration – Asyl

Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Mit dem Chan­cen-Aufen­thalt­srecht sollen Men­schen, die gut in Deutsch­land inte­gri­ert sind, auch gute Chan­cen erhal­ten. Die bish­erige Prax­is der so genan­nten Ket­ten­dul­dun­gen wird been­det. Geflüchtete kön­nen nun­mehr unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ein dauer­haftes Bleiberecht erlan­gen. (Inkraft­treten vor­be­haltlich der Veröf­fentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Asylverfahren beschleunigen

Asylver­fahren wer­den beschle­u­nigt und die Recht­sprechung vere­in­heitlicht. Ziel ist es, bessere und schnellere Entschei­dun­gen in den Ver­fahren her­beizuführen und dadurch Gerichte und Behör­den zu entlasten.

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Digitalisierung

Gesetzesverkündung künftig elektronisch

Geset­ze und Rechtsverord­nun­gen wer­den kün­ftig nicht mehr über das gedruck­te Bun­des­ge­set­zblatt erscheinen, son­dern rein elek­tro­n­isch im Inter­net. Die Bekan­nt­machung wird so beschle­u­nigt und der Zugang zum Geset­zes­text erleichtert.

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Wahlrecht 

Zur Europawahl schon mit 16 Jahren

Das Min­dest­wahlal­ter bei den Wahlen zum Europäis­chen Par­la­ment wird von 18 auf 16 Jahre abge­senkt. Die näch­sten Wahlen zum Europäis­chen Par­la­ment find­en 2024 statt. (Inkraft­treten vor­be­haltlich der Veröf­fentlichung im Bundesgesetzblatt.)

 

Quelle: www.bundesregierung.de

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