– Zukünftig kann Brandenburg als eigenes Weinbaugebiet ausgewiesen werden — Weinbauförderung kann nun auch nach Brandenburg fließen –
Gern können Sie hier die offizielle die Presseerklärung zu diesem Thema lesen:
Die Landesgruppe Brandenburg hat einen Kompromiss im neuen Weingesetz für die Brandenburger Winzer durchgesetzt. Die Abstimmung im Bundestag über das neue Weingesetz erfolgte am Donnerstag, den 26.11.2020.
Der Kompromiss sieht im neuen § 38 a vor, dass die Ausweisung neuer Weinbaugebiete ermöglicht wird. „Durch den neuen Paragrafen wird der Grundstein für das Ausweisen neuer Weinanbaugebiete, wie beispielsweise das Weinanbaugebiet Brandenburg gelegt.“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Brandenburg, Jens Koeppen.
Koeppen weiter: „Ich möchte alle Winzerinnen und Winzer in Brandenburg ermutigen diesen Weg zu gehen und für ihre Weine eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen. Dies ist unbestreitbar erst einmal mit Aufwand verbunden. Doch als eigenes Weinanbaugebiet kann Brandenburg auch von diversen Vorteilen, wie Mitteln aus der Weinbauförderung profitieren.“
„Mit 30 Hektar Weinanbaufläche hat unser Bundesland in Deutschland mit seiner Gesamtanbaufläche für Wein von 102.000 Hektar ein sehr geringes Volumen. Mit den überdurchschnittlichen Sonnenstunden in Brandenburg können jedoch sehr gute Traubenqualitäten reifen. Umso wichtiger ist es, dass die Gesetzgebung auch die Interessen unserer Winzer berücksichtigt und nicht nur auf die großen Weinanbauregionen geschaut wird.“, ergänzte Koeppen.
Ziel des neuen Weingesetzes ist eine Trendumkehr im nationalen und internationalen Weinabsatz. So ist innerhalb von zehn Jahren das Volumen des Weinexports Deutschlands von 2,2 Millionen Hektoliter auf 1 Million Hektoliter im Jahr 2018 gesunken. Die Weinausfuhren der Europäischen Union (EU) in Drittländer konnten im gleichen Zeitraum jedoch um 5,3 Millionen Hektoliter auf 22,6 Millionen gesteigert werden. Der Kern der Novelle ist eine klare Herkunftsbezeichnung nach romanischem System. Zukünftig soll die Herkunft des Weins eine größere Rolle spielen, denn Boden, Klima und weitere Umwelteinflüsse bestimmen heute maßgeblich die Weinqualität.
Die Brandenburgischen Abgeordneten haben sich für eine Lösung eingesetzt, nachdem im Entwurf des neuen Weingesetzes ein Verbot der Verwendung kleinerer geografischer Einheiten bei einer geschützten geografischen Angabe enthalten ist. Dieses Verbot hat unter anderem zur Folge, dass es Brandenburger Winzern nicht möglich ist, neben der Bezeichnung “Brandenburger Landwein” auch eine nähere Ortsangabe auf ihren Etiketten zu verwenden. Gerade auch “Newcomer” sind stark eingeschränkt. Mit dem Verbot, die genaue Herkunft auf dem Etikett angeben zu dürfen, würde zudem ein Stück Nachweis von Qualität verloren gehen.
Bild @ Jens Koeppen
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