- den Neu- und Ausbau von Lkw-Parkplätzen und
- die Umgestaltung bestehender Flächen, die bisher nicht für Lkw-Stellplätze genutzt werden (zum Beispiel Betriebshöfe von Speditionsunternehmen, Parkplätze von Messen oder Handelsunternehmen).
Die Lkw-Parkplätze sollen unter anderem:
- für mindestens 10 Jahre bestehen,
- in der Regel ganzjährig mindestens in der Zeit von 18:00 bis 06:00 Uhr geöffnet sein,
- mindestens 30 Lkw-Stellplätze bei Neu- oder Ausbaumaßnahmen, beziehungsweise 10 Stellplätze bei der Umgestaltung bestehender Flächen aufweisen,
- ausreichende sanitäre Einrichtungen (WC, Dusche) aufweisen und
- über ein System verfügen, das den aktuellen Belegungsgrad erfasst und diesen online auf dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) bereitstellt.
Hierfür ist ein Zuschuss von 70 Prozent (Neu- und Ausbau) bzw. 90 Prozent (Umgestaltung) der förderfähigen Kosten geplant. Dazu gehören neben den klassischen Baukosten u. a. auch Umzäunung, Markierung, sanitäre Anlagen, IT-System, Beleuchtung oder eine sichere Wegführung.
Das neue Förderprogramm ist Teil des Fünf-Punkte-Plans für besseres Lkw-Parken, das im Januar 2020 vom Bundesverkehrsminister vorgestellt wurde.
Zuständig für die Umsetzung der nun geschaffenen neuen Förderung ist das Bundesamt für Güterverkehr. Informationen zum Förderprogramm, zum Antragsverfahren und den Terminen finden Sie unter: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/FoerderungPrivateInvestorenLkwStellplaetzen/foerderungprivateinvestorenlkwstellplaetzen_node.html.
Quelle: BMVI
Foto @ Jens Koeppen
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